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Anlageberatung: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt Kritik an Beratungsinformation der Banken für ihre Kunden

Eigentlich sollte der Gordische Knoten des Beratungsgewirrs der Banken durch eine klar strukturierte Information über die empfohlene Geldanlage zerschlagen werden. Ob dieses vollständig erfolgt ist, hat die BaFin im Sommer 2011 überprüft. Für die Beraterzunft gab es keine guten Schulnoten: In vielen Fällen sei diese Informationspflicht, die  der Gesetzgeber den Banken aufgegeben hat, nicht erfüllt – so lautet eine zentrale Aussage des Exekutivdirektors der BaFin Karl-Burkhard Caspari gegenüber der Presse.

Viele Kunden verstehen die Kapitalanlagen, die ihnen von ihren Banken und Sparkassen angeboten werden, nicht. Ganz klar an die Öffentlichkeit ist dieses Dilemma durch die Pleite der US-amerikanischen Bank Lehman Brothers gedrungen. Abhilfe sollte die zum 01. Juli 2011 vom Gesetzgeber eingeführte strukturierte und schriftlich gefasste Information über das dem Kunden angebotenen Finanzprodukt bieten. Es sollen auf 2 bis 3 Seiten alle wesentlichen Merkmale der empfohlenen Geldanlage übersichtlich dargestellt und vor den Risiken in verständlicher Form gewarnt werden. – Nicht ganz gelungen, so das Fazit der Bundesbehörde.

 

Das Aufsichtsamt hat im Sommer 2011 bei den Unternehmen der beratenden Finanzbranche nachgefragt und gebeten, die Produktinformationsblätter – so der sperrige offizielle Name – zur Auswertung zu Verfügung zu stellen. Bei der Auswertung der Informationsschriften ist festgestellt worden, dass die Risiken zum Teil nicht hinreichend konkret beschrieben worden sind. Die Kreditwirtschaft ist aufgefordert worden, Änderungen und Verbesserungen vorzunehmen, und die BaFin hat angekündigt, zu überprüfen, wie ihre Auflagen umgesetzt werden.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Verbrauchertransparenz tut not – so kann man die Zeichen aus der Lehman-Pleite zusammen fassen. Dass durch diese Aufklärung die Risiken verständlich vor Augen geführt werden, sollte man eigentlich als selbstverständlich ansehen; ist es aber anscheinend nicht. Der Gesetzgeber wollte dem Finanzkunden ein leicht verständliches Informationsblatt an die Hand geben, das ohne Schnörkel und Fachchinesisch alle wesentlichen Merkmale genau der empfohlenen Anlageform konzentriert darstellt.

 

Es bleibt damit leider bei der Kritik der Anlegerschützer aus dem Kreis von Verbraucherzentralen und Anwälten: Die Finanzberater haben ihre Hausaufgaben noch nicht komplett erledigt. Anleger, die außerdem von ihren Geldberatern aufgefordert werden, eine gute und vollständige Beratung am Ende des Beratungsgesprächs im Protokoll zu bescheinigen, sollten die Unterschrift unbedingt verweigern. Denn einen solchen Freifahrtschein für Berater wollte weder der Gesetzgeber bezwecken, noch liegt er im Interesse des Beratenen.

 

Quelle: Pressemitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 05. Dezember 2011

 

08. Dezember 2011 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)



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