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Futura Finanz GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren ist eröffnet Mit Beschluss vom 09. Januar 2008 hat das Amtsgericht Hof auf Antrag des Finanzamtes das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG (Futura Finanz) eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Prager, Bayreuth, bestellt. Das ging schnell. Keine drei Wochen brauchte das Insolvenzgericht um die Zahlungsunfähigkeit der Futura Finanz festzustellen.
Durch den Beschluss ist jetzt nur noch der Insolvenzverwalter zuständig. Der Geschäftsführer, Herr Michael Turgut, hat prinzipiell keinerlei Entscheidungsgewalt mehr. Allerdings sind aufgrund des Beschlusses auch alle anhängigen Prozesse gegen die Futura Finanz per Gesetz (§ 240 ZPO) unterbrochen. Auch hier muss der Insolvenzverwalter entscheiden, wie es weitergeht. Er kann die Prozesse aufnehmen. Davon ist jedoch nicht auszugehen.
Den geschädigten Futura-Kunden bleibt letztlich nichts anderes übrig, als ihre Schadensersatzforderungen zur Insolvenztabelle anzumelden und darauf zu hoffen, dass am Ende eine gute Quote erzielt werden kann. Außerdem kommen regelmäßig mehrere Anspruchsgegner, eventuell auch Herr Turgut persönlich, in Betracht.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Es ist schade, dass durch die Insolvenzeröffnung ein potentieller Anspruchsgegner geschädigter Futura-Kunden wegbricht. Die KANZLEI GÖDDECKE konnte im letzten Jahr noch gute Vergleiche abschließen, die auch recht zügig bedient wurden. Dies ist jetzt leider nicht mehr möglich. Allerdings hilft Ihnen die KANZLEI GÖDDECKE gerne dabei, Ihre Forderungen kostengünstig zur Insolvenztabelle anzumelden.
Details und Vollmachten finden Sie hier.
Quelle: Amtsgericht Hof (AG Hof), Beschluss vom 09. Januar 2008 (IN 639/07)
09. Januar 2008 (Mathias Corzelius)
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