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MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Verwaltungsgericht Frankfurt/M. bestätigt rasche Einstellung des Geschäftsbetriebes

Ende Juli 2005 bestätigte das Verwaltungsgericht Frankfurt/M. die Eilbedürftigkeit der Schließungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Risiken wurden in Prospekten nach Ansicht von Branchenkennern verharmlost.

Das Vorgehen des MSF gegen die Schließungsverfügung der BaFin vom 15.06.2005 kam nicht unerwartet, da die MSF bereits Millionenbeträge eingesammelt und auch zum Teil ausgegeben hat. Bereits einen Tag, nachdem die Aufsichtsbehörde die Anordnung getroffen hat, wurde von Seiten des MSF Master Star Fund, Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG, vertreten durch die DPM Deutsche Portofolio Management AG Eilantrag gegeMSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Fondsgeschäftsführung erwirkt einstweilige Verfügungn die Schließungsverfügung gestellt.

 

Unter dem 25. Juli 2005 wies das Gericht den Antrag der DPM als unbegründet zurück. Selbst wenn man berücksichtigt, dass mit diesem 23-seitigem Beschluss eines Gerichts nur eine kursorische Prüfung aller Umstände verbunden ist und noch weitere Rechtsmittel gegeben sind, wird man aller Erfahrung nach davon ausgehen dürfen, dass die eingezahlten Gelder „im Feuer“ sind. An dem Bescheid der BaFin jedenfalls konnte das Gericht nichts Unrechtes finden. – Es bleibt bei der sofortigen Betriebsschließung, weil ein unerlaubtes Bankgeschäft geführt wird. Für die Durchführung des Investmentgeschäfts fehlt nach Ansicht des Gerichts die erforderliche Genehmigung und möglicherweise wurde auch das Finanzkommissionsgeschäft ohne Erlaubnis betrieben.

 

Nach Auskunft der Pressestelle des Gerichts hat die DPM am 29. Juli 2005 Beschwerde eingelegt, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden haben wird. Sollte letzten Endes die Anordnung der Aufsichtsbehörde nicht nur vorläufig, sondern  ebenfalls endgültig Bestand haben – wofür nach Ansicht des Verwaltungsgerichts vieles spricht – so wird man die Verantwortlichen des MSF & Konsorten fragen müssen, weshalb trotz des bekannten Risikos eine Summe von angeblich etwa € 40 Mio. eingesammelt worden ist.

 

Sie finden die Entscheidung im Originaltext hier.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Der Krieg der Juristen um die vorläufige Betriebseinstellung und in der Folge auch noch um die endgültige Schließung wird wohl noch lange währen. Ob das dem Anleger in seiner Unsicherheit hilft, ist mehr als zu bezweifeln. Sollte sich bewahrheiten, dass das von Anfang an bestehende Risiko zu sehr verharmlost worden ist, könnte aus der Angelegenheit auch „ein Fall für den Staatsanwalt“ werden.

 

Quelle:

Presseinformation des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (VG Frankfurt/M.)

25. Juli 2005 (1 G 1938/05)

 

 

 22. August 2005 (HG)

 

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