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MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Reaktionen aus dem Kreis der Initiatoren – Wie können sich Anleger verhalten?

Nachdem Insolvenz angemeldet worden ist, wird der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Hess. VGH) wahrscheinlich nicht mehr über die Beschwerde der Initiatorenseite entscheiden. Wie kapital-markt intern (k-mi) verbreitet, soll auch gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Beschwerde eingelegt werden. Für die meisten Anleger heißt das, einen schwierigen Weg zu gehen.

In seiner aktuellen Ausgabe vom 14. Oktober 2005 (k-mi 41/05) berichtet k-mi, dass der Hess. VGH anstatt am 06. Oktober 2005 über die eingelegte Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zu beschließen, das Verfahren bis auf weiteres auf Eis gelegt hat. Grund für die Vertagung ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Ob sich die Initiatorenseite mit ihren Argumenten gegen dieses Prozedere des Hess. VGH durchsetzen können, steht noch nicht fest.

 

Gegen den Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts Hamburg zeigt sich der Initiatorenkreis streitbar und hat Beschwerde eingelegt, die letzlich Anfang Oktober durch das Landgericht Hamburg zurückgewiesen worden ist.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Ob sich die Zuversicht der Geldgeber wieder herstellen lassen wird, wenn MSF das Geschäft nach etlichen Verfahren doch noch weiterführen darf, ist jetzt natürlich kaum vorher zu sagen. Es ist dann allerdings nicht gänzlich auszuschließen, dass die Anleger für die abgeschlossenen  Ratenverträge die weiteren Beiträge zu leisten haben werden.

 

Die Kanzlei Göddecke rät im Augenblick allen Anlegern dazu, ihre Forderungen bei der Insolvenzverwaltung anzumelden. Sie könnten sicherlich außerdem darüber nachdenken, ob sie abgeschlossene Ratenverträge evtl. in geeigneter Form überprüfen und sich fragen, inwieweit sie Ansprüche aus Prospekthaftung haben.

 

Quelle: kapital-markt intern, vom 14.10.2005 (41/05)

 

18. Oktober 2005 (HG)

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