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<title>KAPITAL-RECHTINFO</title>
<link>http://www.kapital-rechtinfo.de.de</link>
<description>Infodienst zum Kapitalanlagen- und Bankrecht</description>
<language>de-de</language>
<copyright>KANZLEI GOEDDECKE RECHTSANWAELTE, Siegburg</copyright>

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	<title>KAPITAL-RECHTINFO</title>
	<link>http://www.kapital-rechtinfo.de.de</link>
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<item>
<title>SEB ImmoInvest: Gestern vor dem Abgrund, heute einen Schritt weiter</title>
<pubDate>Wed, 09 May 2012 15:58:15 +0200</pubDate>

<description>

&lt;i&gt;Anteilseigner und Fondsmanagement haben nach der Pressemitteilung der SEB Asset Management AG vom 07. Mai 2012 an diesem Tag gemeinsam über die Frage entschieden, ob der SEB ImmoInvest wieder eröffnet oder aufgelöst wird. Tatsache ist: die bis zu diesem Tag gesammelten Aufträge für Anteilsrückgaben fielen deutlich höher aus als die Liquidität des Fonds. Deswegen gab das Fondsmanagement die Auflösung bekannt.&lt;/i&gt; &lt;hr&gt;
Der nächste, ursprünglich offene, Immobilienfonds befindet sich jetzt in Abwicklung. Bei dem SEB ImmoInvest handelt es sich auch nicht um irgendeinen, sondern um „einen der ganz Großen in der Branche“. Nun wird versucht, bis zum 30. April 2017 die 132 Fondsimmobilien in 18 Ländern bestmöglich zu verkaufen und die Anleger auszuzahlen. Die erste Auszahlung von ca. 20 Prozent des Fondsvermögens soll schon im Juni 2012 stattfinden. Weitere Auszahlungen sollen im Halbjahrestakt erfolgen, so das Fondsmanagement in seiner Pressemitteilung.
&amp;nbsp;
Ein engagierter Plan. Es wird sich zeigen, ob der gute Vorsatz des Managements „(…) die 23-jährige Erfolgsgeschichte des SEB ImmoInvest auch im Rahmen seiner Auflösung fortzuschreiben“ tatsächlich umgesetzt werden kann.
&amp;nbsp;
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Nach dem AXA Immoselect, dem DEGI International, dem KanAm grundinvest Fonds - um an dieser Stelle nur einige der in Abwicklung befindlichen Immobilienfonds zu nennen - wird jetzt auch der SEB ImmoInvest aufgelöst. Das lässt für die Zukunft des CS Euroreal nichts Gutes erahnen und die Anleger weiter zittern.
&amp;nbsp;
Sie als Anleger haben jetzt mehrere Möglichkeiten: 
1. Sie harren der Dinge, die da kommen, und hoffen, durch den Ausverkauf der Fondsimmobilien wenigstens einen Teil Ihres ursprünglich investierten Kapitals zurück zu bekommen. 
&amp;nbsp;
2. Sie verkaufen Ihre Anteile des Abwicklungsfonds am Zweitmarkt. Dort müssen Sie aktuell allerdings mit Abschlägen in einer Größenordnung von rund 30% rechnen.
&amp;nbsp;
3. Sie nutzen die Chance, Schadensersatzansprüche gegen das Kreditinstitut geltend zu machen, das Sie möglicherweise schon bei der Empfehlung des SEB ImmoInvest falsch beraten hat. Schadensersatzansprüche können beispielsweise dann bestehen, wenn Ihr Bankberater Sie in einem Beratungsgespräch nach der ersten Aussetzung der Anteilsrücknahme von Ende Oktober 2008 bis Ende Mai 2009 nicht über das Schließungsrisiko informiert hat. 
&amp;nbsp;
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir beraten Sie gerne!
&amp;nbsp;
Quelle: eigene Recherche
&amp;nbsp;
08. Mai 2012 (Rechtsanwältin Kerstin Symalla)
&amp;nbsp;
Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“ 
&amp;nbsp;
:: KanAm grundinvest Fonds: Auflösung eines Immobilienriesen
&amp;nbsp;
&amp;nbsp;&lt;/br&gt;






</description>

<link>http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_s/SEB_ImmoInvest_Gestern_vor_dem_Abgrund_heute_einen_Schritt_weiter.shtml?krid=940</link>
<author>KANZLEI GOEDDECKE&lt;info@rechtinfo.de&gt;</author>
</item>
<item>
<title>Galileo Fonds Betreutes Wohnen in Neutraubling GbR: Erfolg bei finanzierender Bank</title>
<pubDate>Wed, 09 May 2012 12:03:59 +0200</pubDate>

<description>

&lt;i&gt;In der seit Jahren wenig erfolgreich laufenden Beteiligung Galileo-Fonds Betreutes Wohnen in Neutraubling GbR konnte jetzt mit der finanzierenden Bank ein Vergleich zu Gunsten eines von GÖDDECKE RECHTSANWAÄLTE vertretenen Anlegers erreicht werden. Die Bank verzichtete auf zwei Drittel der Darlehensforderung. Es gibt also Wege aus der Beteiligung. Lesen Sie hier wie.&lt;/i&gt; &lt;hr&gt;
Mitte der neunziger Jahre waren geschlossene Beteiligungen
an Immobilienfonds, meist in Form einer GmbH &amp;amp; Co. KG oder einer GbR der
Verkaufsschlager. Um auch den Anleger mit „schmalerem“ Geldbeutel eine solche
Beteiligung zu ermöglichen, wurden die Beteiligungen teilweise auch zusammen
mit Fremdfinanzierungen, also mit unmittelbar gleich mit abgeschlossenen Darlehensvertrag
finanziert. Die Zins- und Tilgungsleistungen sollten aus den Ausschüttungen
finanziert werden. Darüber hinaus gehende zusätzliche Tilgungsleistungen des
Anlegers sollten sich angesichts des steuerlichen Vorteils relativieren. Soweit
die Theorie. 
&amp;nbsp;
Meistens hielten die Beteiligungen jedoch nicht was sie
versprachen, was auf verschiedene Gründe zurückzuführen war. In vielen Fällen
erbrachten Anleger Zahlungen auf die langfristig angelegten Darlehen, ohne dass
sich die Beteiligung in der gewünschten Weise entwickelte. 
&amp;nbsp;
So war es auch im Fall der Galileo-Fonds Betreutes Wohnen
Neutraubling GbR. Der Anleger hatte bereits ohne Rat der Kanzlei GÖDDECKE
RECHTSANWÄLTE die auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete
Willenserklärung widerrufen und die Zahlungen gegenüber der Bank eingestellt.
Diese erkannte den Widerruf nicht an und verklagte den Anleger vor dem Landgericht
Düsseldorf (LG Düsseldorf) auf über 30.000,00 EUR. Die Kanzlei GÖDDECKE
RECHTSANWÄLTE vertrat den Anleger vor dem LG Düsseldorf und erklärte, warum der
klagenden Bank ein Anspruch nicht zusteht. Noch bevor es zu einer
Beweisaufnahme kam, wurde ein Vergleich zwischen den Parteien geschlossen,
wonach der Anleger lediglich einen Bruchteil der eingeklagten Forderung zahlen
muss. 
&amp;nbsp;
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Der Gang des
Verfahrens vor dem LG Düsseldorf zeigt, dass auch bei „Altfällen“ eine Lösung im
Einzelfall möglich ist. Eine mit aufgenommene Fremdfinanzierung bietet unter
bestimmten Umständen die Möglichkeit, sich auch noch nach Jahren von der
problematischen Beteiligung zu lösen. Dies gilt unabhängig von der
zwischenzeitlich zu berücksichtigenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen.
Die Rückabwicklung kann sogar dazu führen, dass der Anleger sein eingezahltes
Geld zurück erhält. Selbst bei Klagen von Banken können mit entsprechender
Argumentationen geltend gemachte Ansprüche ganz – oder wie im vorliegenden Fall
– zumindest überwiegend abgewehrt werden. 
&amp;nbsp;
Anleger mit
Beteiligungen an geschlossenen Fonds, die bereits vor dem 01.01.2002 gezeichnet
wurden und die teilweise oder ganz mittels Darlehensaufnahme finanziert wurden,
sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen. Wenn es einen Ausweg
aus der Beteiligung gibt, hilft die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE, ihn zu
finden. 
&amp;nbsp;
Quelle: eigener Bericht
08. Mai 2012 (Rechtsanwalt Marc Gericke)&lt;/br&gt;






</description>

<link>http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_g/Galileo_Fonds_Betreutes_Wohnen_in_Neutraubling_GbR_Erfolg_bei_finanzierender_Bank.shtml?krid=939</link>
<author>KANZLEI GOEDDECKE&lt;info@rechtinfo.de&gt;</author>
</item>
<item>
<title>Göddecke Rechtsanwälte: Anerkannt und fest etabliert im Anlegerschutz</title>
<pubDate>Mon, 07 May 2012 12:11:17 +0200</pubDate>

<description>

&lt;i&gt;Wiederholt ist die Siegburger Anwaltskanzlei im Frühjahr 2012 in dem Kanzleiführer für Deutschlands Wirtschaftsanwälte an vorderster Stelle genannt worden, wenn es um effektiven Schutz für Kapitalanleger geht. Positiv findet das erfolgreiche Engagement der Kapitalanlageschützer als spezialisierte Boutique in der Beurteilung aus dem Nomos-Verlag eine klare Bestätigung.&lt;/i&gt; &lt;hr&gt;
Schutz für
Investoren ist ein spezielles Rechtsgebiet, in dem nach Ansicht des Handbuchs
„Kanzleien in Deutschland“ nur etwas mehr als eine Handvoll Rechtsanwälte eine
etablierte Stellung mit entsprechender Erfahrung aufweisen können. Den
Kanzleigründer Hartmut Göddecke sieht das Brevier deutscher Wirtschaftsanwälte ganz
eindeutig als einen der „profiliertesten Berater des Landes“ für geprellte
Anleger.
&amp;nbsp;
Anlegerschutz mit einer großen Bandbreite finden
Kapitalanleger in der Kanzlei, die in Siegburg ihren angestammten Sitz hat.
Schwerpunkte in dem vergangenen Jahr bildeten Fragen rund um die klassische Vermögensanlage
in Wertpapieren, nachdem im Gefolge der Lehman-Pleite die Wertpapiermärkte sich
als sehr volatil erwiesen und viele kapitalmarktorientierte Unternehmen mit ernsthaften
Schwierigkeiten zu kämpfen hatten. Aber auch Fondsanlagen litten unter den
Vertrauensverlusten in der Wirtschaft, so dass hier ein weiterer intensiver
Tätigkeitsschwerpunkt im Kalenderjahr 2011 lag.
&amp;nbsp;
Gerade in diesem Anlagesegment konnten die Anwälte aus dem
Rheinland weit über die nationalen Grenzen – auch über den europäischen Raum –
hinaus für Kapitalgeber Erfolge erzielen. So wurde unteranderem in Kooperation
mit mittelamerikanischen Anwälten ein Fonds im Auftrag von deutschen Anlegern
grundlegend umorganisiert und saniert sowie das Management ausgewechselt.
&amp;nbsp;
Wenngleich Kapitalanlagen in Neue-Energie-Fonds im Jahre
2011 ebenfalls im Fokus standen, wurde die Kanzlei auch erfolgreich bei
Investoren von Anleihen börsennotierter Unternehmen in der Öffentlichkeit
wahrgenommen (Pfleiderer, Solar Millenium, Q-Cells, Praktiker).
&amp;nbsp;
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Die in der 13.
Auflage erscheinende Auflistung deutscher Wirtschaftskanzleien zählt den Namensgeber
Göddecke „im Kapitalanlagerecht zu den renommiertesten Beratern des Landes“.
Diese Aussage wird als Verpflichtung gesehen, sich auch in Zukunft ernsthaft
und nachhaltig für die Belange von privaten und institutionellen Investoren
über die nationalen Grenzen hinweg einzusetzen; hierzu zählt derzeit
insbesondere das aktuell stark geprägte Engagement im mittleren und nahen
Osten.
&amp;nbsp;
Quelle: Kanzleien in Deutschland (kid), Eine Auswahl deutscher
Wirtschaftsanwälte, Nomos Verlag, 2012., 13. Auflage
07. Mai 2012 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)
Weitere interessante
Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“ 
&amp;nbsp;
Göddecke Rechtsanwälte: Als Investorenkanzlei auch 2011 empfohlen 
Göddecke Rechtsanwälte: Im Kanzleiführer des NOMOS-Verlages 2010 für Kapitalanleger empfohlen&lt;/br&gt;






</description>

<link>http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_g/Goeddecke_Rechtsanwaelte_Anerkannt_und_fest_etabliert_im_Anlegerschutz.shtml?krid=938</link>
<author>KANZLEI GOEDDECKE&lt;info@rechtinfo.de&gt;</author>
</item>
<item>
<title>Bürgschaft: Bürge wird frei, wenn die Bank auf andere Sicherungsrechte verzichtet</title>
<pubDate>Wed, 02 May 2012 17:34:13 +0200</pubDate>

<description>

&lt;i&gt;Das Oberlandesgericht Bamberg (OLG Bamberg) sprach einen Bürgen von seiner Zahlpflicht frei. Die Bank hatte eine zusätzlich vereinbarte Grundschuld des Kreditnehmers, die auch den Kredit sicherte, einfach an eine andere Bank abgetreten. Der Bürge konnte sich freuen, da die Bamberger Richter erstmals klar entschieden, dass die Bank nicht aus freien Stücken über Sicherungsmittel verfügen kann.&lt;/i&gt; &lt;hr&gt;
Die Bank hatte sich
gegenüber dem Kreditnehmer in zweifacher Weise rückversichert. Zum einen ließ
sie sich eine Bürgschaft geben und zum weiteren forderte sie eine Grundschuld
von ihrem Kreditschuldner. Diese Grundschuld hatte die gleiche Höhe wie der
aufgenommene Kredit. Aus verschiedenen Gründen übertrug die kreditgebende Bank
die Grundschuld etwa zur Hälfte an eine andere Bank. Der Hintergrund könnte
darin gelegen haben, dass mehrere Banken zusammen einen Sicherheitenpool
gebildet hatten, um etliche Darlehen verschiedener Schuldner abzusichern.
&amp;nbsp;
Es kam, wie es
kommen musste: Das Unternehmen, das den Kredit bei der Bank aufgenommen hatte,
wurde insolvent und die bei der Bank verbliebene restliche Grundschuld reichte
nicht aus, um die Schulden auszugleichen. Die Bank wendete sich also an den
Bürgen und wollte von ihm weitere Beträge erhalten. Zu Unrecht, wie sich in der
Berufungsinstanz zeigte.
&amp;nbsp;
Die Richter aus dem
fränkischen Bamberg sprachen den Bürgen in Höhe der abgetretenen Grundschuld
von der Zahlpflicht frei. Da neben der Grundschuld in dem Grundbuch auch so genannte
(abstrakte) Grundschuldzinsen eingetragen waren, entließen die OLG-Richter den
Bürgen noch weitergehend. In Höhe dieser nur (fiktiven) Grundschuldzinsen wurde
der Bürge ebenfalls aus der Haftung entlassen. Der „Freispruch“ gilt auch, wenn
sich die Bank diese Grundschuld wieder zurück geben lässt, denn es gilt das
Motto: Weggegeben ist weggegeben, da hilft auch kein späteres Zurückholen.
&amp;nbsp;
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Diese Entscheidung
aus Bamberg zeigt, dass Bürgen nicht schutzlos sind, wenn Banken einfach über
andere Sicherheiten verfügen, die ebenfalls für den Kredit gerade stehen
sollen. Eine Prüfung für Bürgen, die alle Facetten des Einzelfalles beleuchtet,
kann durchaus sinnvoll sein und erhebliche Kosten einsparen.
&amp;nbsp;
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg (OLG Bamberg) Urteil vom 17.
November 2011, Az. 1 U 88/11
&amp;nbsp;
02. Mai 2012 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)
&amp;nbsp;
Weitere interessante
Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“ 
&amp;nbsp;
Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite&lt;/br&gt;






</description>

<link>http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_b/Buergschaft_Buerge_wird_frei_wenn_die_Bank_auf_andere_Sicherungsrechte_verzichtet.shtml?krid=937</link>
<author>KANZLEI GOEDDECKE&lt;info@rechtinfo.de&gt;</author>
</item>
<item>
<title>Sparkasse KölnBonn: In der Fachpresse an den Pranger gestellt</title>
<pubDate>Mon, 30 Apr 2012 16:30:36 +0200</pubDate>

<description>

&lt;i&gt;Die Meldungen vom 25. April 2012 in den renommierten führenden Wirtschaftsmagazinen Handelsblatt und Wirtschaftswoche dürften eingeschlagen haben wie eine Bombe. Weil die Sparkasse KölnBonn mit privaten Kunden riskante Zinswetten abschloss, droht ihr ein Millionenschaden. Und auch die zuständige Staatsanwaltschaft ist aktiv.&lt;/i&gt; &lt;hr&gt;
Fachmedien berichten, dass der Abschluss von riskanten Zinswetten zwischen der Sparkasse KölnBonn und mehrerer ihrer Privatkunden ein juristisches Nachspiel hat. Die Staatsanwaltschaft Köln prüft nach Angaben von Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer die Strafanzeige eines Sparkassenkunden. Der hatte die Vorstandsmitglieder der Sparkasse KölnBonn wegen Betruges, Nötigung und Untreue angezeigt. Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Denn auch auf zivilrechtlicher Seite werden Kunden aktiv. Sie müssen plötzlich mehr und mehr die spekulative Dimension der sogenannten Swapverträge erkennen, die sie mit der Sparkasse geschlossen haben.
&amp;nbsp;
Das englische Wort „Swap“ übersetzt bedeutet „Tausch“. Und der Name ist bei Swapverträgen auch Programm. In jedem Vertrag können unterschiedliche Tauschobjekte und unterschiedliche Tauschmodalitäten vereinbart werden. Denkbar sind reine Zinsswaps. In der einfachsten Variante, dem sogenannten Plain Vanilla Swap, tauschen die Parteien für eine bestimmte Laufzeit Zinssätze aus. 
&amp;nbsp;
Beispiel: Der Kunde zahlt für ein Jahr einen festen Zinssatz von 5,5 % p.a. aus einem vereinbarten Bezugsbetrag; die Sparkasse zahlt dafür dem Kunden für ein Jahr einen variablen Zinssatz wie den 3-Monats-Euribor zuzüglich eines Spreads bzw. Aufschlags aus dem gleichen Bezugsbetrag. Auf den ersten Blick wird deutlich: Sollte sich während der Laufzeit das Zinsniveau des Euribors unter dem vereinbarten Festzins halten, zahlt der Kunde drauf. Nicht so schnell erkennbar ist aber wieviel. Noch weniger ist das Verlustrisiko einschätzbar, wenn nicht nur Zinssätze, sondern gleichzeitig auch noch unterschiedliche Währungen wie Schweizer Franken oder Japanische Yen gegen den Euro getauscht werden. Denn dann beeinflussen nicht nur Zins-, sondern auch Entwicklungen auf dem Devisenmarkt den Swap.
&amp;nbsp;
Über diese Risiken muss das beratende Kreditinstitut seinen Kunden aufklären, wenn es mit ihm derartige Verträge abschließen möchte. Tatsächlich wurden Swapverträge gern unter den Schlagwörtern „Modernes Zins-und Währungsmanagement“ oder sogar „Zinsverbilligung“ oder „Zinsoptimierung“ an den Kunden gebracht. Schon diese Wortwahl ist ausweislich mehrerer jüngerer Entscheidung von Oberlandesgerichten geeignet, vollkommen falsche Erwartungshaltungen hervorzurufen.
&amp;nbsp;
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Wir vertreten bereits mehrere Mandanten, die umfassend einseitig über die Chancen von verschiedensten Swapvertägen aufgeklärt wurden. Die Risiken dagegen scheinen bei den Beratungen höchstens eine Statistenrolle gespielt zu haben. Tatsächlich sind die Risiken für einen Laien kaum kalkulierbar. Wenn auch Sie mit unvollständigen Informationen zum Abschluss von derartig riskanten Wettgeschäften verleitet wurden, werden Sie aktiv! Wir beraten Sie gerne.
&amp;nbsp;
Quelle: eigene Recherche
26. April 2012 (Rechtsanwältin Kerstin Symalla)
&amp;nbsp;
Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie "hier"
&amp;nbsp;
:: OLG Stuttgart: Zur Aufklärungspflichten einer Bank bei einem Zins-Währungs-Swap-Geschäft&lt;/br&gt;






</description>

<link>http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_s/Sparkasse_KoelnBonn_In_der_Fachpresse_an_den_Pranger_gestellt.shtml?krid=936</link>
<author>KANZLEI GOEDDECKE&lt;info@rechtinfo.de&gt;</author>
</item>
</channel>
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