Zeit zum Handeln!
Für die Schadensersatzansprüche aus Fehlberatung gilt eine kurze, dreijährige Verjährungsfrist, die tagesgenau 3 Jahre nach Kauf der Geldanlage bzw. Beratung zur Eingehung der Geldanlage endet. Mit anderen Worten: Die so genannte Sylvester-Regel, nach der man bis zum Jahresende Zeit hat, gilt nicht! Schadensersatzansprüche sind nach Ablauf dieser Frist nicht mehr durchsetzbar. Daher sollten die Fristen durch einen Fachmann geprüft werden.
Für die Schadensersatzansprüche aus Fehlberatung gilt eine kurze, dreijährige Verjährungsfrist, die tagesgenau 3 Jahre nach Kauf der Geldanlage bzw. Beratung zur Eingehung der Geldanlage endet. Mit anderen Worten: Die so genannte Sylvester-Regel, nach der man bis zum Jahresende Zeit hat, gilt nicht! Schadensersatzansprüche sind nach Ablauf dieser Frist nicht mehr durchsetzbar. Daher sollten die Fristen durch einen Fachmann geprüft werden.


