Lehman Brothers Geschädigte Anwälte - Kopfgrafik
Zeit zum Handeln!

Für die Schadensersatzansprüche aus Fehlberatung gilt eine kurze, dreijährige Verjährungsfrist, die tagesgenau 3 Jahre nach Kauf der Geldanlage bzw. Beratung zur Eingehung der Geldanlage endet. Mit anderen Worten: Die so genannte Sylvester-Regel, nach der man bis zum Jahresende Zeit hat, gilt nicht! Schadensersatzansprüche sind nach Ablauf dieser Frist nicht mehr durchsetzbar. Daher sollten die Fristen durch einen Fachmann geprüft werden.

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