Wer haftet für den Schaden?
Bei der Frage, gegen wen Anleger Ansprüche machen können, müssen die Vertragsbedingungen des jeweiligen Zertifikats geprüft werden.
Was sind Zertifikate
(Infos auch unter http://de.wikipedia.org/wiki/Zertifikat_(Wirtschaft)
Es handelt sich um sogenannte Inhaberschuldverschreibungen, bei denen Geld angelegt wird, das der die Zertifikate Ausgebende (der sogenannte Emittent/ Emissionsgesellschaft, also die verkaufende Institution) unter bestimmten Bedingungen den Anlagebetrag zurückzahlt am Ende der Laufzeit des Zertifikats. Der Emittent ist daher Schuldner der Rückzahlung des Anlagebetrages gegenüber dem Anleger.
Der Herausgeber der Wertpapiere
In der Regel war Herausgeber (= Emittent) der in Deutschland verkauften Zertifikate die in Amsterdam ( Niederlande) ansässige Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury Co. B.V. (abgekürzt "LBT"; die Gesellschaftsform der B.V. = besloten Vennootschap/BVist der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung = GmbH vergleichbar). Wenn diese Gesellschaft als Emittent für Ihr Produkt aufgetreten ist, müssen Forderungen auch (nur) ihr gegenüber geltend gemacht werden. Die LBT ist ebenfalls in Insolvenz; deshalb kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon ausgegangen werden, dass Sie aus dem Insolvenzverfahren Gelder im nennenswertem Umfange zurück erhalten werden.
Die Verpflichtungen der LBT sind garantiert worden durch das amerikanische Mutterhaus, der Lehman Brothers Inc. Auf Grund dessen dürften sich in der Regel keine direkten Forderungen von Anlegern gegenüber der Lehman Brothers Inc. ergeben.
Die Bank, die die Anlage empfohlen hat
Kunden, die ihren Bankberatern ausdrücklich erklärt haben, dass sie gänzlich sichere Geldanlagen erhalten wollten, können ihren Schaden bei ihrer Bank geltend machen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen ist es dabei sinnvoll, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich auf Bankfragen auf Verbraucherseite spezialisiert hat. "Vor lauter Wut und Enttäuschung über die Finanzkrise dürfen geschädigte Verbraucher nicht vergessen, jetzt zu handeln", warnt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Nur wer seine Ansprüche tatsächlich geltend macht, hat eine Chance, etwas von seinem Geld wieder zu sehen."
Ohne Hilfe eines auf den Kapitalmarkt spezialisierten Rechtsanwaltes wird es aber wohl nicht gehen, auch wenn dieser keine Garantie für einen Erfolg geben kann, so die deutliche Aussage der Verbraucherzentrale Sachsen. Ähnlich äußerte sich auch schon die Verbraucherzentrale Hamburg.
Entschädigungseinrichtung der Banken
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 28. Oktober 2008 den Entschädigungsfall für Kundenforderungen bei Lehman AG in Frankfurt/M. festgestellt. Viele Privatkunden der Banken, die eine Anlage in diese Zertifikate empfohlen haben, werden allerdings von dieser Entscheidung kaum profitieren. Die meisten Bankkunden haben nämlich ihr Geld nicht in die deutsche Filiale investiert, sondern in die ausländischen Filialen des Geldkonzerns Lehman.
Bei der Frage, gegen wen Anleger Ansprüche machen können, müssen die Vertragsbedingungen des jeweiligen Zertifikats geprüft werden.
Was sind Zertifikate
(Infos auch unter http://de.wikipedia.org/wiki/Zertifikat_(Wirtschaft)
Es handelt sich um sogenannte Inhaberschuldverschreibungen, bei denen Geld angelegt wird, das der die Zertifikate Ausgebende (der sogenannte Emittent/ Emissionsgesellschaft, also die verkaufende Institution) unter bestimmten Bedingungen den Anlagebetrag zurückzahlt am Ende der Laufzeit des Zertifikats. Der Emittent ist daher Schuldner der Rückzahlung des Anlagebetrages gegenüber dem Anleger.
Der Herausgeber der Wertpapiere
In der Regel war Herausgeber (= Emittent) der in Deutschland verkauften Zertifikate die in Amsterdam ( Niederlande) ansässige Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury Co. B.V. (abgekürzt "LBT"; die Gesellschaftsform der B.V. = besloten Vennootschap/BVist der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung = GmbH vergleichbar). Wenn diese Gesellschaft als Emittent für Ihr Produkt aufgetreten ist, müssen Forderungen auch (nur) ihr gegenüber geltend gemacht werden. Die LBT ist ebenfalls in Insolvenz; deshalb kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon ausgegangen werden, dass Sie aus dem Insolvenzverfahren Gelder im nennenswertem Umfange zurück erhalten werden.
Die Verpflichtungen der LBT sind garantiert worden durch das amerikanische Mutterhaus, der Lehman Brothers Inc. Auf Grund dessen dürften sich in der Regel keine direkten Forderungen von Anlegern gegenüber der Lehman Brothers Inc. ergeben.
Die Bank, die die Anlage empfohlen hat
Kunden, die ihren Bankberatern ausdrücklich erklärt haben, dass sie gänzlich sichere Geldanlagen erhalten wollten, können ihren Schaden bei ihrer Bank geltend machen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen ist es dabei sinnvoll, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich auf Bankfragen auf Verbraucherseite spezialisiert hat. "Vor lauter Wut und Enttäuschung über die Finanzkrise dürfen geschädigte Verbraucher nicht vergessen, jetzt zu handeln", warnt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Nur wer seine Ansprüche tatsächlich geltend macht, hat eine Chance, etwas von seinem Geld wieder zu sehen."
Ohne Hilfe eines auf den Kapitalmarkt spezialisierten Rechtsanwaltes wird es aber wohl nicht gehen, auch wenn dieser keine Garantie für einen Erfolg geben kann, so die deutliche Aussage der Verbraucherzentrale Sachsen. Ähnlich äußerte sich auch schon die Verbraucherzentrale Hamburg.
Entschädigungseinrichtung der Banken
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 28. Oktober 2008 den Entschädigungsfall für Kundenforderungen bei Lehman AG in Frankfurt/M. festgestellt. Viele Privatkunden der Banken, die eine Anlage in diese Zertifikate empfohlen haben, werden allerdings von dieser Entscheidung kaum profitieren. Die meisten Bankkunden haben nämlich ihr Geld nicht in die deutsche Filiale investiert, sondern in die ausländischen Filialen des Geldkonzerns Lehman.


