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Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite    

Die Bürgschaft und das ihr rechtlich nahe stehende Instrumentarium der Mithaftung (Schuldbeitritt) sind weit verbreitet, um einem Kreditgeber eine zusätzliche personale Sicherheit zu geben. Nach Ansicht von Fachleuten werden etwa 30 – 40 % der Bankenkredite in dieser Form gesichert.

Durch die Bedingungen in den Formularen der Bankenpraxis sind viele der gesetzlichen Rechte der Sicherungsgeber entscheidend gekappt worden. Allerdings ist nicht jede Beschneidung der Rechte wirksam und vielfach haben Gerichte klare Grenzen gezogen.

Ihr Ansprechpartner zu diesem Forum:
Sekretariat/Kontakt:
Frau Döhler

Tel:  0 22 41 / 17 33 - 20
Fax: 0 22 41 / 17 33 - 44

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Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Bankkaufmann




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Interessante Artikel, Infos und Urteile zum Forum:

 


:: Bürgschaft: Heilloses Durcheinander befreit Bürgin

(1. Juli 2014)


:: Bürgschaft: Ausfallbürge wird frei, wenn Bank zu langsam agiert

(02. Oktober 2012)


:: Bürgschaft: Ausfallbürge hat langfristigen Rückgriffanspruch

(21. Mai 2012)


:: Bürgschaft: Bürge wird frei, wenn die Bank auf andere Sicherungsrechte verzichtet

(02. Mai 2012)


:: Bürgschaft: Bürge haftet nicht für „indirekte“ Schulden

(14. November 2011)


:: Bürgschaft: Bürge kann Auskünfte vom Berechtigten verlangen

(16. Mai 2011)

 

:: Bürgschaft bei Bauträgern kann regelmäßige Kontrolle des Baufortschritts erfordern (Urteilsbesprechung BGH Urteil vom 09.12.2010, Az VII ZR 206/09, in GWR 2011 S. 35)

(03. März 2011)


:: Bürgschaft: Schlupfloch aus der zu strengen Bedingungen

(02. Juni 2010)


:: Bürgschaft: Bank darf nicht mit der Zukunft des Bürgen „pokern“

(29. Januar 2010)


:: Bürgschaft: Grundstück nimmt einer Bürgschaft nicht automatisch den Nimbus der Sittenwidrigkeit

(04. Januar 2010)


:: Kreditgeschäft: Kein Bauernopfer für die Bank

(23. September 2009)


:: Bürgschaft: Sittenwidrige Kreditsicherung durch Bundesgerichtshof wiederholt gestoppt

(10. August 2009)

 

:: Bürgschaft: Über den Tisch ziehen gilt nicht – Widerruf von Bürgschaften möglich

(02. Juni 2009)

 

:: Verbraucherkredit: Mithaftender ist nicht Darlehnsnehmer - keine Rückzahlungspflicht bei Formfehler im Darlehnsvertrag

(04. Mai 2009)

 

:: Bürgschaft: kürzere Verjährungsfristen sorgen für schnellere finanzielle Freiheit

(24. Februar 2009)

 

:: Bürgschaft: Beim „ersten Anfordern“ auch bei Kaufleuten gescheitert

(16. Februar 2009)

 

:: Bürgschaft: Die Rache des Bürgen – wenn die Bank den Rachen nicht voll genug kriegt

(06. Februar 2009)

 

:: Bürgschaft: Bank trägt bei sittenwidriger Bürgschaft die Kosten des Anwalts

(27. Juni 2008)

 

:: Bürgschaft: Mitglied des Verwaltungsrates kommt von Bürgschaft frei

(26. Mai 2008)

 

:: Bürgschaft: Mittellose Frau geht schuldenfrei aus Bankbürgschaft

(26. März 2008)

 

:: Bürgschaft: Wenn die Bank zu weit geht und der Bürge zu Unrecht ausgenutzt wird

(18. Februar 2008)

 

::Bürgschaften: Aus sittenwidrigen Bankgeschäften können sich Bürgen befreien

(11. Februar 2008)

 

:: Bürgschaft: Alte Bürgschaftsurteile zu Lasten von Bankkunden werden einkassiert

(05. Februar 2008)

 

:: Vortrag: "Sittenwidrige Mithaftung / Bürgschaft finanziell überforderter Nahbereichspersonen"
gehalten von Hartmut Göddecke am 07. Februar 2008 auf dem Bankrechtlichen Praktikerseminar
unter Leitung von Prof. Dr. J. Köndgen, Universität Bonn



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