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Filmfonds: Nightmare in Hollywood - das „Fiese“ an Defeasance-Strukturen Was eigentlich zum Schutz der Anleger gedacht war, wird zunehmend zum Albtraum. Anlegern von Filmfonds droht aufgrund dieser Finanzstruktur der Steuer-Gau. Die KANZLEI GÖDDECKE zeigt, wie aktive Anleger gegensteuern können. Die Form der Beteiligung Privater an Filmproduktionen ist seit den 70-iger Jahren bekannt. Allerdings waren Banken bis etwa 1997 zurückhaltend bei der Vermittlung dieser Anlagen. Erst mit der Einführung der (teilweise) abgesicherten Filmfonds wurden diese Beteiligungen auch für etablierte Banken und Makler und damit auch für den Privatanleger attraktiv.
Das Risiko besteht bei den Filmbeteiligungen generell darin, dass sich die Produktionskosten nicht einspielen lassen, weil der Film „floppt“. Durch bankseitige Garantien sollte dieses Risiko ausgeschlossen werden. Es wurde der Fall abgesichert, dass der Lizenznehmer die vereinbarte Lizenzgebühr nicht zahlt. Dann zahlt die Bank entweder zu einem oder mehreren vereinbarten Zeitpunkten bestimmte Beträge („economic defeasance“) oder sie übernimmt die Schuld sogar ganz („legal defeasance“).
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28. Januar 2010 (Rechtsanwalt Marc Gericke)
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