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Restschuldversicherungen: Verbraucher können sich von überteuerten Darlehensverträgen lösen.

Einige Gerichte haben sich in letzter Zeit vermehrt mit der Problematik von Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen beschäftigt. Danach bestehen für Bankkunden gute Chancen, sich von diesen oftmals überteuerten Verträgen zu lösen.

Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist grundsätzlich sinnvoll, um das Risiko des Todesfalls oder der Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers abzudecken. Oftmals sind diese Restschuldversicherungen aber extrem überteuert und treiben die Kosten des Kredits in die Höhe.

 

Bankkunden können sich – je nach Einzelfall – unterschiedlich gegen diese Überteuerungen wehren:

 

  • Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Banken und Versicherungen fließen oftmals Provisionen zwischen beiden Unternehmen, über die der Bankkunde nicht aufgeklärt wird. Derartige Provisionen müssen aber angegeben werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Kunde überzahlte Beträge zurückverlangen.

 

  • Vermehrt sehen Gerichte die Restschuldversicherungs- und Darlehensverträge als verbundene Geschäfte an. Dies hat zur Folge, dass der Bankkunde hierüber und über bestehende spezielle Widerrufsrechte gesondert aufgeklärt werden muss. Ist diese Aufklärung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt, kann der Bankkunde auch noch Jahre nach Vertragsschluss den Kreditvertrag widerrufen und so die Versicherungsprämie und die durch die Versicherung erhöhten Kosten des Darlehens zurückerstattet erhalten.

 

In vielen Fällen lohnt sich eine rechtliche Prüfung.

 



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