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Vermögensverwalter stehen im Feuer der Kritik: Unabhängige Treuhänder oder eigennützige Provisionenschinder?

Die Vermögensverwaltung galt bislang als Königsdisziplin der Finanzdienstleistungen. Nicht nur, weil die Vermögensverwaltung lange Zeit nur kapitalkräftigen Anlegern zur Verfügung stand. Die Anforderungen an Vermögensverwalter sind sehr hoch, so dass sich viele Vermögensverwalter gleichfalls fürstlich honorieren lassen. Nun steht das Honorar auf dem Prüfstand, vor allem, wenn es sich überraschend verdoppelt.

Naturgemäß ist jeder Anleger um sein Vermögen besorgt. Daher ist es gut verständlich, wenn es ihn einige Überwindung kostet, sein Vermögen einem Vermögensverwalter anzuvertrauen. Dieser ist zwar verpflichtet, dass Vermögen ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zu verwalten. Die Bewährung erfolgt jedoch regelmäßig erst in der Praxis. Und dann ist für den Laien schwierig nachzuvollziehen, ob der schwankende Kapitalmarkt einem einen Strich durch die Rechnung gemacht hat oder ob die fehlenden Resultate schlicht auf einem Unvermögen des Vermögensverwalters beruhen.


Viele Freiheiten für den Vermögensverwalter

Die Vermögensverwaltung, bei Wertpapieren auch als Finanzportfolioverwaltung bezeichnet, ist die dauerhafte eigenverantwortliche Verwaltung des Anlegervermögens. Der Vermögensverwalter ist grundsätzlich frei darin, in welcher Art und Weise er das Vermögen des Treugebers verwaltet. Um den Interessen des Auftraggebers aber größtmöglich gerecht zu werden, ist es erforderlich, dass der Auftraggeber mit dem Vermögensverwalter eindeutige Anlagerichtlinien vereinbart, insbesondere über die Risiken und maximalen Verluste, die der Auftraggeber bereit ist einzugehen. Der Vermögensverwalter hat den Auftraggeber hierbei umfassend zu beraten und ihn insbesondere auch über die Kosten zu informieren.

 

Mehr über die Kosten und Kontrollmöglichkeiten von Vermögensverwaltern erfahren Sie hier.


Ihr Ansprechpartner zu diesem Forum:
Sekretariat/Kontakt:
Frau Döhler

Tel:  0 22 41 / 17 33 - 20
Fax: 0 22 41 / 17 33 - 44

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Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Bankkaufmann




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Interessante Artikel, Infos und Urteile zum Forum:

 

::Vermögensverwalter – worauf müssen Kunden bei der Auswahl achten?

(16. Januar 2012)


:: Vermögensverwalter: Banken haften für Verstöße gegen vereinbarte Anlagerichtlinien

(28. Februar 2008)

 

:: Vermögensverwaltung: Eine Depotbank haftet für ein pflichtwidriges Verschweigen einer Provisionsvereinbarung mit dem Vermögensverwalter

(27. Februar 2008)

 

:: Vermögensverwaltung: Pflicht des Vermögensverwalters zur Aufklärung über die durch die Transaktionen zu erwartenden Kosten der Verwaltung

(05. Februar 2008)

 

::Die schweizerische Swiss Financial Partners AG (SFP) sorgt für Irritationen bei ihren Kunden

(25. September 2007)

 

:: MWB Vermögensverwaltung für den Mittelstand: Kanzlei Göddecke erstreitet obsiegendes Urteil (13. Februar 2007)

 

:: Vermögensverwaltung: Ein Urteil des eidgenössischen Bundesgerichts erschüttert die Schweizer Finanzbranche (20. Juli 2006)  

 

:: „Schmiergelder“ für Vermögensverwalter? Artikel in Facts 2006 (08. Juli 2006)

 

:: MWB Vermögensverwaltung AG für den Mittelstand, Zürich / Appenzell: Vermögensverwaltung mit Geld-weg-Garantie? (17. Februar 2005)



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