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Göttinger Gruppe: Manager verweigern Offenlegen der Vermögenslage – SuperGau eingetreten: Securenta AG insolvent – Staatsanwaltschaft wird aktiv

 

Mehrere hundert Haftbefehle gegen die Führungsriege der Unternehmen der Göttinger Gruppe (GG) wegen verweigerter Auskunft über die Vermögenswerte der Firmen, lassen bei Verbraucherschützern die Alarmsirenen laut aufheulen. Viele  Anleger müssen befürchten, dass sie ebenfalls im Insolvenzfall ein weiteres Mal zur Kasse gebeten werden. Auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig nahm die offen zu Tage tretende klamme Kassenlage des Finanzkonzerns zum Anlass, um strafrechtliche Ermittlungen aufzunehmen.

 

Seit den `80-er Jahren haben sich rund 100.000 Personen auf die Finanzangebote der GG eingelassen. Insgesamt sollen sie nach Angaben aus den Medien etwa eine Milliarde Euro zusammengetragen haben. Das Angebot ist vielfältig: Vermögenswirksames Sparen bei Genossenschaften mit staatlicher Sparförderung, atypische Beteiligung als Ratensparplan mit steuerlichem Effekt und Deals mit Aktien sind nur einige Beispiele. In vielen Fällen ging es den Anlegern um eine sichere Altersvorsorge – die ist inzwischen mit erheblichen Fragezeichen versehen.

 

Die Praktiken des Vertriebes und die Geschäftspolitik der GG wurden vielfach zum Streitfall vor den Gerichten und gerade in den vergangenen zwei Jahren urteilten die Richter immer wieder zu Gunsten von Kapitalanlegern. Auch die KANZLEI GÖDDECKE erzielte für ihre Mandanten die Rückzahlung investierter Gelder. Über die zu Anfang der Beteiligung erlangten Steuervorteile aus den atypisch stillen Beteiligungen konnten die Mandanten zusätzlich freuen.

 

Die mehrere tausend Gerichtsverfahren rissen im Ergebnis neben anderen Verlustquellen Löcher in die Kassen, die vermutlich schon seit längerer Zeit nicht mehr zu stopfen waren. Anscheinend halfen der Verkauf eines Teils der Immobilien der GG und der Firmenanteile an der Gutingia Lebensversicherung in den letzten Jahren nur bedingt, Geld in die Kasse zu spülen.

 

Nach Meinung vieler Fachleute kann es für die Anleger noch schlimmer kommen, als der bisher eingetretene Verlust:

 

  • Für viele stille Beteiligten kann es zu Nachschusspflichten kommen; sie gelten steuerlich als Mitunternehmer.
  • Bereits an Anleger zurück gezahlte Gelder aus stillen Beteiligungen kann der Insolvenzverwalter zurückfordern, wenn er die Anfechtung erklärt.
  • Das Aktienkapital dürfte nach Einschätzung von Verbraucherschützern komplett verloren sein.

Können Anleger der GG jetzt noch etwas tun?

 

Eine allgemein gültige Faustformel für alle 100.000, die ihr Geld investiert haben, gibt es natürlich nicht.

 

  • Um sich bei den atypisch stillen Beteiligungen im Insolvenzfall aus der Gefahrenzone zu bringen, kann es sinnvoll sein, die Beteiligung möglichst zügig aufzulösen und sich dieses ggf. gerichtlich bestätigen zu lassen. Dabei sollte unbedingt Wert darauf gelegt werden, dass diese Beendigung auch rückwirkend gilt.

 

  • Um sich vor Rückforderung von bereits erhaltenen gewinnunabhängigen Auszahlungen zu schützen, kann ein Schadensersatzverfahren sinnvoll sein. Der Anleger muss sich dazu zunächst fragen, ob er über die Risiken einer solchen Beteiligung wirklich aufgeklärt worden ist.

Das aktuelle Bild gibt der Staatsanwaltschaft Braunschweig neue Nahrung um die Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung und möglicherweise auch wegen Betruges aufzunehmen. Sie führt dazu gegenüber der Sendung PlusMinus vom 05. Juni 2007 in einer Stellungnahme aus:

 

„... Bis in die kürzere Vergangenheit war es der Firma nach hiesigen Erkenntnissen immer noch gelungen, Verbindlichkeiten auch erfüllen zu können. Die nunmehr in den Medien verbreitete hohe Zahl der Anträge von Gläubigern auf Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei dem zuständigen Amtsgericht mag die Frage der Zahlungsfähigkeit in ein neues Licht rücken.

Zur Prüfung etwaiger Zahlungsunfähigkeit wird hier zur Zeit von der Wirtschaftsreferentin unseres Hauses ein sachverständiges Gutachten erstellt, dessen Ergebnisse abzuwarten sind.  ...“

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Welche der Optionen Anleger jetzt wählen sollten, kann sich nur in der individuellen rechtlichen Beratung zeigen. Neben den schon aufgezeigten Ausstiegsszenarien haften möglicherweise noch weitere Personen und Firmen; auch dieses ist individuell zu klären.

 

08. Juni 2007 (HG)

 

Aktuelle Informationen über die weitere Entwicklung der Göttinger Gruppe finden Sie hier.

 

Wie gestaltet sich die Göttinger Gruppe? (Übersichtsskizze als pdf-Datei, Stand 2000)

 

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Securenta/Göttinger Gruppe
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