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MBB Clean Energy – Zinszahlung ausgefallen, BaFin ermitteltWie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilte, ermittelt sie gegen den Solar- und Windkraftinvestor MBB Clean Energy. Es steht der Vorwurf im Raum, dass bei der Platzierung der MBB-Anleihe (ISIN DE000A1TM7P0) Marktmanipulationen vorgenommen wurden.Konkret geht es um die Anleihe ISIN DE000A1TM7P0, die von MBB Clean Energy im Mai 2013 emittiert wurde und die mit einem 6,25 %-Koupon und einer Laufzeit von fünf Jahren ausgestattet ist. Bedingungsgemäß hätte die erste Zinszahlung am 6. Mai 2014 erfolgen sollen.
Die Emittentin, MBB Clean Energy, weist auf ihrer Internetpräsenz darauf hin, dass die bislang unterbliebene Zinszahlung ausschließlich wertpapiertechnische Gründe habe. So hätten einzelne Investoren einen Zinsverzicht zugesagt, die entsprechenden Erklärungen aber nicht rechtzeitig eingereicht. Das für die Zinszahlung benötigte Kapital läge auf einem Treuhandkonto bereit.
Wie nun berichtet wird, soll die MBB Clean Energy in erheblichem Umfang Anleihen an Investoren geliefert haben, die allerdings nicht das entsprechende Kapital an das Unternehmen zahlten. Hierdurch kam es nominal zu einem tatsächlich nicht vorhandenen, weit überhöhten Emissionsvolumen. Die Erfolgsgeschichte einer so umfangreich geglückten, aber künstlich aufgeblasenen Emission könnte Anleger dazu verleitet haben, in die Anleihe des jungen Unternehmens zu investieren. Ferner könnten Platzierungsmeldung falsch sein.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Sollte sich der von der BaFin mitgeteilte Verdacht bestätigen, wären die Anleger getäuscht worden. Sie könnten dann von der Emittentin und möglicherweise auch weiteren Prospektverantwortlichen Schadensersatz für das von ihnen in die Anleihe ISIN DE000A1TM7P0 investierte Kapital verlangen.
Die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE werden die Vorgänge um die Anleihe der MBB Clean Energy weiter aufmerksam verfolgen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder übersenden Sie uns den damit wir Sie über Weiterentwicklungen und Handlungsmöglichkeiten unverbindlich unterrichten können. Quelle: eigene Recherche 23. Mai 2014 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke, 02241-1733-20) Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt: :: MBB Clean Energy AG: Anleihegläubiger können schon jetzt Geld zurück erhalten :: MBB Clean Energy AG: Gläubigerversammlung lässt Anleger hoffen
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