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Aktienpower AG: Firmengeflecht des Alfredo Cuti zerbricht – Anleger zu Recht besorgt

Das Firmengeflecht des angeblichen „Börsengurus“ Alfredo Cuti zerbricht. Die Schweizer Eidgenössische Bankenkommission hat über mehrere Gesellschaften das Konkursverfahren eröffnet. Die von Cuti beworbenen Anlegern müssen den Verlust ihrer Einlagen befürchten.

Viele hundert Anleger sehen sich um Ihre Einlagen betrogen. Diese vertrauten sie Firmen von Herrn Alfredo Cuti an, einem – wie die Presse schilderte - der schillernsten Personen des grauen Kapitalmarkts. Cuti warb in teuren Veranstaltungen und Seminaren für seine Börsenstrategien und Beteiligungen, die von seiner Stammfirma, der schweizer Aktienpower AG umgesetzt werden sollten.

 

Die Anleger erwarben die Anteilsscheine an der Aktienpower AG häufig nach einem Besuch der als euphorische beschriebenen Veranstaltungen von Cuti. Der Nominalwert der Anteilsscheine betrug 0,01 Schweizer Franken. Tatsächlich mussten die Anleger bereits vorbörslich den 12.500-fachen Wert des Nominalwertes pro Anteil zahlen. Eine Börsenplatzierung war geplant, wurde aber nie umgesetzt. Ein Verkauf der Anteilsscheine war den Anlegern daher kaum möglich.

 

Betroffen von der Verfügung der Eidgenössischen Bankenkommission sind die Aktienpower Marketing GmbH, die Cuti Management GmbH und die M. Ahl GmbH. Weiterhin sollen die Aktienpower AG, die Aktienpower Global AG und die Yourliberty AG bald aufgelöst werden.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Die Anleger sehen sich nun gezwungen, im laufenden Liquidationsverfahren form- und fristgerecht ihre Ansprüche anzumelden. Die Erfahrung zeigt, dass der hierdurch zu erwartende Liquidationserlös die entstandenen Schäden zumeist allenfalls im einstelligen Prozentbereich ausgleicht. Die Kosten der Anteile im Verhältnis zum o.g. extrem kleinen Nominalwert bestärkt die Vermutung, dass die Anleger die Anteilsschein teuer erkauft haben.

 

Da seitens der Unternehmen kaum Schadensersatz zu erwarten ist, sind die Anleger gefordert, ihr Los selbst in die Hand zu nehmen. Schützenhilfe erhalten die Anleger möglicherweise durch bereits laufende Strafverfahren der deutschen Staatsanwaltschaften. Allein diese Verfahren bewirken aber noch keinen Schadensausgleich bei den Anlegern. Hierzu müssen diese eigenständig Zivilverfahren gegen die Verantwortlichen anstrengen. Die Kanzlei Göddecke hilft bei der Durchsetzung von Anlegerinteressen im In- und Ausland.

 

Quelle: Manager-Magazin vom 01. April 2008

 

02. April 2008 (Patrick J. Elixmann, LL.M.)

 

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