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Aktienpower AG: Unzureichendes Kaufangebot des Alfredo Cuti Der Geschäftsführer der in Liquidation befindlichen Aktienpower AG, Schweiz, hat Aktionären ein kurzfristiges Aktienkaufangebot unterbreitet. Die KANZLEI GÖDDECKE ist der Meinung, dieses war für viele Anleger erkennbar nicht attraktiv. Die Eidgenössische Bankenkommission hat - wie berichtet - die Liquidation der Aktienpower AG verfügt. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat in Deutschland die Abwicklung der Geschäfte angeordnet. Die Aktionäre müssen wahrscheinlich damit den Verlust ihrer gesamten Einlage befürchten.
Daraufhin hat der Geschäftsführer der Aktienpower AG, Alfredo Cuti, wohl sämtlichen Aktionären ein Kaufangebot der Aktien unterbreitet. Damit wird Cuti seinem Ruf, einer der laut Manager-Magazin schillernsten Personen des grauen Kapitalmarkts zu sein, weiterhin gerecht. Cuti bietet den Aktionären den Kauf aller Aktien des Unternehmens zum ursprünglichen Erwerbspreis an. Dies jedoch nicht ohne Haken. Der Kaufpreis soll von ihm zumeist über mehrere Jahre in Raten abgezahlt werden. Auf schnellen Geldrückfluss können die Anleger damit nicht hoffen.
Es ist zu vermuten, dass für viele Anleger die zumeist lange Zahlungsfrist nicht akzeptabel ist. Diese liegt, wie Cuti selbst in einer eidesstattlichen Erklärung vor Gericht bestätigt hat, bei im Einzelfall bis zu sieben Jahren. Dabei sollen die Raten in den ersten Jahren teilweise nur in geringer Höhe erfolgen. Einen Zinsanspruch haben die Anleger nicht. Ebensowenig haben die Anleger Ansprüche bzgl. Aktien, die aus einer Umwandlung von Dividenden- oder Provisionsansprüchen stammen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Mit Liquidierung der Aktienpower AG sind die Aktien auch für Cuti praktisch wertlos. Ein Kaufangebot der Aktien macht für ihn aus Sicht der KANZLEI GÖDDECKE nur Sinn, wenn er andernfalls eine Vielzahl von Schadensersatzklagen und Strafverfahren befürchtet. Sollte ein bereits laufendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren jedoch mit einer Verurteilung Cuti´s enden, dürfte an seiner zukünftigen Zahlungsfähigkeit bereits aus diesem Grund zu zweifeln sein.
Für den Anleger bedeutet der Aktienkauf letztendlich einen Verzicht auf Schadensersatzansprüche und ein Hoffen auf die Zahlungsmoral von Cuti. Anleger sollten sich bewusst sein, dass sie mit Unterschrift unter das Kaufangebot sich ihrer Druckmittel begeben. Da sich die Geschäftsidee der Aktienpower AG durch die behördlichen Verfügungen bereits als Misserfolg Cuti´s erwiesen hat, stellt sich die Frage, ob sich die Anleger mit Unterzeichnung des Aktienkaufvertrages nochmals überhaupt auf Risiken einlassen wollen.
Anleger, die Schadensersatzansprüche durchsetzen, profitieren von einer umgehenden Zahlungspflicht, sobald ihr Urteil rechtskräftig ist. Die KANZLEI GÖDDECKE hilft bei der Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Anleger.
Quelle: eigener Bericht
23. April 2008 (Patrick J. Elixmann, LL.M.)
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