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Aegis Fund Ltd. Class C: Ein Firmensitz auf den Bahamas, ein griechischer Fondsmanager  und enttäuschte deutsche Anleger

Nach dem eine Vielzahl deutscher Anleger durch die Auflösung des Class-C-Fonds seitens der undurchschaubaren Off-Shore-Gesellschaft erhebliche Verluste erlitten haben, bleibt ein Vorgehen gegen die Verantwortlichen möglich.

Der Fonds “Aegis Fund Ltd. Class-C” wurde zum März 2007 geschlossen und aufgelöst. Der Sitz der Ltd. ist auf den Bahamas. Die Vermittlung des Fonds erfolgte durch deutsche Vertriebsgesellschaften. Die Anleger mussten bei der mit der Auflösung einhergehenden Auszahlung einen hohen Verlust hinnehmen.

 

Die Aegis Fund Ltd. hat ihren Sitz auf den Bahamas, weshalb sie als sog. Off-Shore-Gesellschaft bezeichnet wird. Der Fondsmanager William J. Gianopulos wiederum soll in der griechischen Stadt Thessaloniki sitzen. Der von der Aegis Fund Ltd. initiierte Class-C Fonds ist ein sog. Hedgefonds in Form einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung. Zwar kann diese Art der Fonds hohe Renditen erbringen. Gleichzeitig wird aber spekulativ in hochriskante Vermögensgegenstände investiert. Darüber hinaus ist das Totalverlustrisiko des Anlegers immens hoch. Unklar ist aber, ob die betroffenen Anleger hierüber durch die Aegis Fund Ltd. selbst oder durch die Vertriebsleitung informiert wurden.

 

Aufgrund fehlender bzw. falscher Beratung und Aufklärung können die Anleger Schadensersatz bzw. Rückabwicklung ihrer Beteiligung verlangen. Ansprüche, z. B. eventuelle Prospekthaftungs-ansprüche, gegen die Aegis Fund Ltd. sind aufgrund der zu erwartenden Zustellungsschwierigkeiten auf den Bahamas schwerlich durchsetzbar. Es bleibt aber der Weg, gegen die Vertriebsleitung vorzugehen. Neben den Ersatzansprüchen aufgrund der Verletzung von Beratungs- und Aufklärungspflichten kann diese auch deshalb haften, weil sie ggf. ohne eine behördliche Erlaubnis tätig geworden ist.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Investiert ein Anleger sein Vermögen in Fonds, die hochspekulativ und äußerst risikoreich sind, muss er hierüber aufgeklärt werden, um schließlich sämtliches Für und Wider gegeneinander abwägen und so seine Anlageentscheidung treffen zu können. Fehlt es an einer solchen Aufklärung, hat der Anleger gute Karten, seine Beteiligung rückabzuwickeln bzw. Schadensersatz zu bekommen. Die KANZLEI GÖDDECKE verfügt beim Aegis Fund Ltd. Class-C-Fonds über entsprechendes Hintergrundwissen und steht betroffenen Anlegern mit Rat und Tat zur Seite.

 

Quelle: eigener Bericht

 

31. Juli 2008 (Uta Wichering)

 

 

Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie hier:

 

:: Aegis Fund Ltd. Class C: Funkstille seitens der Aegis Fund Ltd.

 

:: Aegis Fund Ltd. Class C: Urteil gegen einen verantwortlichen Vermittler

 



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