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Aegis Fund Ltd. Class C: Urteil gegen einen verantwortlichen Vermittler

Ein verantwortlicher deutscher Vermittler des Fonds „Aegis Fund Ltd. Class-C“ wurde im Juni 2008 vom Landgericht Kempten zum Schadensersatz gegenüber einem geprellten Anleger verurteilt.

Dem Anleger wurde durch einen Mitarbeiter des als Einzelkaufmann tätigen Vermittlers im Jahr 2004 die Anlage in dem bekannten Class-C-Fonds empfohlen. Daraufhin zeichnete er eine Beteiligung in Höhe von insgesamt ca. 10.000,00 €. Der Mitarbeiter war zwar formal für ein anderes Unternehmen tätig, benutzte bei der Anlagenvermittlung aber noch die Vordrucke des Vermittlers mit dessen Einverständnis. Es erfolgte keinerlei Aufklärung darüber, dass der Class-C-Fonds eine hochspekulative Anlage mit einem Totalverlustrisiko ist. Vielmehr wurde der Fonds als Alternative zum Sparbuch mit nahezu gleichem Sicherheitsgrad angepriesen.

 

Das LG Kempten sah in dieser Beratung des in spekulativen Anlageformen unerfahrenen Anlegers einen schadensersatzbegründenden Beratungsfehler des Mitarbeiters, für die sich der Vermittler verantworten müsse. Daran ändere auch nichts, so das LG Kempten, dass der Mitarbeiter formal nicht mehr für den Vermittler tätig gewesen sei. Denn solange der Mitarbeiter die Beratungsvordrucke des Vermittlers noch absprachegemäß genutzt habe, müsse sich der Vermittler dies entgegenhalten lassen.

 

Eine anleger- und objektgerechte Beratung durch den Mitarbeiter sei nicht erfolgt. Der Anleger war in dieser Anlageart unerfahren und auf Sicherung seines Anlagevermögens bedacht. Im Übrigen hätte er auf den hochspekulativen Charakter des Class-C-Fonds hingewiesen werden müssen.

 

Die Ansprüche des Klägers waren auch nicht verjährt. Zwar wurde der entsprechende Em-missionsprospekt bereits im Jahre 2004 übergeben. Das LG Kempten ist aber der Ansicht, dass allein die Übergabe des Prospektes angesichts der völlig gegenteiligen Beratung für die Kenntnis des Anlegers, die für den Verjährungsbeginn entscheidend ist, nicht ausreichen kann. Erst die Mitteilung der Aegis Fund Ltd. Anfang des Jahres 2007, dass angebliche Zahlungsaußenstände in Höhe von 1,5 Mio. € Auszahlungen an die Anleger verhindern, begründe die entsprechende
Kenntnis beim Anleger. Damit beginne die 3-jährige Verjährungsfrist aber frühestens ab dem 01.01.2007 zu laufen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Enttäuschte Anleger können aufatmen: bei der Rückabwicklung der Beteiligung an der schwer zu erreichenden Off-Shore-Gesellschaft Aegis Fund Ltd. kann jedenfalls der deutsche Vermittler in Anspruch genommen werden, wenn dieser fehlerhaft beraten hat. Erfreulicherweise stellt das LG Kempten bezüglich des Verjährungsbeginns erst auf Anfang des Jahres 2007 ab, so dass An-sprüche noch geltend gemacht werden können.

 

Quelle: Landgericht Kempten (LG Kempten), Urteil vom 18.06.2008

 

 

15. August 2008 (Uta Wichering)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Thema finden Sie hier:

 

::Aegis Fund Ltd. Class C: Ein Firmensitz auf den Bahamas, ein griechischer Fondsmanager und enttäuschte deutsche Anleger

 

:: Aegis Fund Ltd. Class C: Funkstille seitens der Aegis Fund Ltd.

 

 



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