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Anlegerschutz in Deutschland: FDP will Entschädigung neu regeln Die Bundesregierung soll unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des gesamten Anlegerentschädigungsrechts vorlegen. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (16/11458). Es müsse ein System geschaffen werden, das die Interessen sämtlicher von der EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie erfassten Anleger und Wertpapierfirmen angemessen berücksichtige.
Die Bundesregierung müsse sich außerdem dem Aufsichtsversagen im Fall "Phoenix" stellen. Wie die FDP-Fraktion weiter schreibt, habe der Bund das zu späte Einschreiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Fall Phoenix Kapitaldienst GmbH politisch zu verantworten. Von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) sei bisher nur eine kleine Minderheit der betroffenen Anleger entschädigt worden.
Obwohl den Anlegern nach dem Einlagensicherungs- und Anlagerentschädigungsgesetz eine Entschädigung zustehe, würde die große Mehrheit seit über drei Jahren auf die ihnen zustehende Entschädigung warten. Auch die Mitglieder der Entschädigungseinrichtung EdW würden unter der Ungewissheit leiden, in welcher Höhe sie zu Sonderbeträgen herangezogen werden, um den von ihnen nicht zu verantwortenden Fall Phoenix zu regulieren. Es gehe um einen Gesamtfinanzierungsbedarf von über 200 Millionen Euro, schreibt die FDP-Fraktion.
Quelle: heute im Bundestag (hib) vom 05. Januar 2009
06. Januar (Hartmut Göddecke)
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