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Aktienpower AG: Liquidationsverfahren eröffnet Über die umstrittene Aktienpower AG aus der Schweiz ist das sog. Schweizer Bankenkonkursverfahren eröffnet worden. Anleger sind nunmehr gehalten, ihre Ansprüche anzumelden. Die Schweizer Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat über die AktienPower AG aus der Schweiz das Bankenkonkursverfahren eröffnet. Die Aktienpower AG hatte vorbörsliche Aktien an eine Vielzahl von Anlegern aus Deutschland aber auch aus Österreich und Italien verkauft. Bei den Anleger wurde die Erwartung geweckt, dass die Aktienpower AG wenig später an die Börse gehen wollte, wodurch angeblich hohe Aktiengewinne zu erwarten gewesen sein sollen.
Tatsächlich ist ein Börsengang jedoch nie erfolgt. Vielmehr veranlasste die Schweizer Finanzmarktaufsicht wegen erheblicher Unregelmäßigkeiten eine Überprüfung des Unternehmens. Nachdem nun das Liquidationsverfahren über die Aktienpower AG eröffnet wurde, ist für die Anleger offenbar geworden, dass ihre Aktien kaum werthaltig mehr sind.
Die Anleger haben noch bis zum 20.02.2009 Gelegenheit, ihre Ansprüche wie z.B. Schadensersatz oder Rückabwicklungsansprüche im Rahmen des Liquidationsverfahrens anzumelden. Die Anmeldung hat bei den von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht eingesetzten Liquidatoren zu erfolgen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Eine Anmeldung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen des Konkursverfahrens ist für jeden geschädigten Anleger der Aktienpower AG sinnvoll. Zwar ist nicht zu erwarten, dass die Anleger einen Großteil ihrer Verluste ersetzt bekommen, da ausreichende Vermögenswerte vermutlich nicht mehr vorhanden sind. Neben einem Vorgehen gegen für den Schaden persönlich Verantwortlichen kann eine fristgerechte Anmeldung jedoch zumindest einen Teil der Schäden ersetzen.
Bei der Anmeldung entsprechender Ansprüche im Rahmen des Konkursverfahrens aber auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen etwaige persönlich Haftende helfen Ihnen die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE gerne weiter.
Quelle: Veröffentlichung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht vom 07.01.2009
12. Februar 2009 (Rechtsanwalt Patrick J. Elixmann, LL.M.)
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