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Aktienpower AG: Zahlungsverzug ermöglicht Rückabwicklung oder Schadensersatz

Ehemalige Aktionäre der Aktienpower AG, die das Kaufangebot von Alfredo Cuti angenommen hatten, sollten überprüfen, ob Zahlungsverzug eingetreten ist, um hierdurch schneller an ihr Geld zu kommen.

Das ehemalige Vorstandsmitglied Alfredo Cuti der umstrittenen Schweizer Aktienpower AG hatte Aktionären der Gesellschaft angeboten, sämtliche Aktien zurückzukaufen, wenn sie bereit waren, auf Schadensersatzansprüche gegen ihn zu verzichten. Eine Klausel des Kaufvertrages sieht jedoch vor, dass der gesamte Kaufpreis fällig wird, wenn Cuti mit mehreren Raten in Zahlungsverzug gerät. Ebenso kann der Anleger in diesem Fall die Möglichkeit einer Rückabwicklung des Kaufvertrag haben.

 

Cuti hatte die Anleger bereits darüber informiert, dass er aus verschiedenen Gründen bislang die vereinbarten Raten nicht oder nicht vollständig zahlen konnte. Es wurde auch darüber berichtet, dass Herr Cuti den Anlegern unterbreitet, dass ihm der Kaufpreis weiter gestundet wird. Ob bereits Kaufpreisraten pünktlich gezahlt wurden, ist fraglich.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Anleger der Aktienpower AG, die das Kaufangebot Cuti`s angenommen hatten, sollten jetzt prüfen, ob bei ihrem Vertrag Zahlungsverzug mit mehreren Raten vorliegt. Unter diesen Voraussetzungen kann die Möglichkeit bestehen, dass die Anleger den gesamten Kaufpreis fordern oder aber vom Vertrag zurücktreten können. Im Falle eines Rücktritts könnten ggfl. dann ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Welche Alternative für den Anleger sinnvoller ist, hierüber beraten Sie gerne die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE.

 

Quelle: eigene Quelle

 

17. Februar 2009 (Rechtsanwalt Patrick J. Elixmann, LL.M.)

 

 

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