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Accessio Wertpapierhandelshaus AG: Von hohen Gefahren aus dem hohen Norden

Enttäuschte Kunden werfen dem in Itzehoe ansässigen Accessio Wertpapierhandelshaus AG (früher Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) unzureichende Beratung vor. Viele Kunden wurden mit attraktiven Festzinsangeboten des schleswig-holsteinischen Finanzdienstlers angelockt und später durch wechselnde Berater der Accessio zu Wertpapieren mit zweifelhaftem Hintergrund überredet. Die Finanzaufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzaufsicht ist bereits aktiv geworden.

Das Angebot der Accessio auf eine gutverzinsliche und sichere Anlage klang für viele Sparwilige anziehend, aber die meist anschließend angebotenen Geldanlagen in Genussscheine und andere Wertpapiere erwiesen sich weitgehend als Flopp. Der Schaden tritt mittlerweile immer deutlicher zu Tage.

 

Das Geld wurde in Firmen wie z. B. Pongs & Zahn AG (Genussscheine) investiert, deren Bilanzen sich nach Medienberichten als große Problemfelder erwiesen. So erklärte das Unternehmen Pongs & Zahn AG im September 2008 offiziell, dass die aktuell anstehende Ausschüttung für das Jahr 2008 auf die Genussscheine mit einem großen Fragezeichen zu versehen seien. Wegen der problematischen Geschäftsentwicklung bei Pongs & Zahn AG betrachten viele Genussscheininhaber ihre Geldanlage zu Recht mit großer Sorge und fragen sich, welche finanziellen Unwägbarkeiten noch ans Licht kommen werden; von Bilanzkorrekturen aus früheren Jahren mit negativen Auswirkungen ist bereits die Rede.

 

Neben den hohen Verlusten, die die Vermögensverwaltung der Accessio deren Kunden beschert hat, überrascht das Investment in recht marktenge Werte und in Unternehmen, die der Accessio oftmals geschäftlich nahe standen. In der Wirtschaftswoche wird jedenfalls von zumindest sehr großer geografischer Nähe von Firmen wie HPE Hanseatic Private Equity, Berlin (Insolvenzantrag am 11.03.2009 gestellt), E.I.B. Elbe Invest und Beteiligungs GmbH, Ponaxis (geschäftlich mit HPE verwoben), Ilog (mit Cargofresh AG unternehmerisch verwoben) und Tec Equity berichtet; auch von personellen Verflechtungen ist in diesem Zusammenhang die Rede.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Zu Recht stellt sich die Frage bei den Kunden der Accessio, ob wirklich das Kundeninteresse im Blickpunkt der Anlageberatung stand. Gesetzlich zur anlegerorientierten Beratung verpflichtet ist die Accessio jedenfalls; Anlass, Zweifel daran zu äußern, ist gegeben, denn die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hat schon bei Ausgabe von Genussscheinen einiger betroffener Firmen im Jahre 2005 Bedenken am Investment geäußert.

 

Zu befürchten ist, dass in der Folge weitere mit der HPE verwobene Firmen zum Flopp werden können (Kartenhauseffekt). Die KANZLEI GÖDDECKE prüft Ansprüche nicht nur gegen das Wertpapierhandelshaus, sondern auch gegen das Management der betroffenen Unternehmen und weitere Hintermänner.

 

Quelle: Amtsgericht Charlottenburg (AG Charlottenburg), Beschluss vom 11. März 2009, Az 36h IN 1054/09

 

14. April 2009 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)

 

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