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Accessio Wertpapierhandelshaus AG: Anleger fordert Schadensersatz vor Gericht

Eine unzureichende Beratung in verlustbringende Genussscheine wird Anlageberatern aus  dem schleswig-holsteinischen Itzehoe in vielen Fällen vorgehalten. Immer mehr Betroffene, die dem norddeutschen Unternehmen ihr Geld anvertraut hatten, fordern nunmehr, ihre Verluste auszu­gleichen.

Auf Grund vermeintlich fehlerhafter Beratung soll nunmehr das Gericht dem Anleger zur Seite stehen. Dem Anleger ist das Engagement in Genussscheine der Driver & Bengsch Aktiengesellschaft (AG) empfohlen worden, mit dem er Verluste erlitt. Derartige Verluste sind leider kein Einzelfall, sondern auch andere Wertpapiere, die Sparern empfohlen worden sind, führten zu Einbußen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Soweit Anleger auf Grund von Beratungen Geld in Wertpapiere investierten, die nicht zu ihrem Anlageprofil passten und nicht anleger- und anlagegerecht beraten worden sind, lohnt sich ein Vorgehen, um erlittene Verluste auszugleichen. Die KANZLEI GÖDDECKE berät betroffene Anleger gerne.

 

11. Mai 2009 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)

 

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