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Accessio Wertpapierhandelshaus AG: Verwaltungsgericht Frankfurt/M. stoppt vorerst den Lizenz-Entzug Wie zu erfahren ist, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt/M. (VG Frankfurt) im Eilverfahren den Lizenz-Entzug bei der Accessio Wertpapierhandelshaus AG für das Platzierungsgeschäft von Wertpapieren und die Erbringung von Finanzdienstleistungen vorerst gestoppt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist noch nicht gefällt. Im Bericht vom 16.07.2009 veröffentlichte die Zeitschrift Wirtschaftswoche im Internet die vom Sprecher des VG Frankfurt auf Anfrage gegebene Auskunft, dass dem Widerspruch Accessios gegen den Lizenz-Entzug durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Eilverfahren am 08.07.2009 stattgegeben worden ist.
Das VG Frankfurt entschied nach Auskunft des Sprechers im Rahmen der Interessenabwägung zu Gunsten der antragstellenden Partei, da die vorgeworfenen Unregelmäßigkeiten sich im Eilverfahren nicht feststellen ließen. Nach Auskunft der BaFin gegenüber der Zeitschrift Wirtschaftswoche, werde diese nun die Unregelmäßigkeiten im Hauptsacheverfahren klären lassen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Das VG Frankfurt konnte die Unregelmäßigkeiten bei Accessio im Eilverfahren nicht feststellen. Hierfür ist ein solches Verfahren auch nicht geeignet. Es bleibt somit abzuwarten, wie das VG Frankfurt im Hauptsacheverfahren entscheiden wird. Die KANZLEI GÖDDECKE prüft daher weiterhin Ansprüche gegen das Wertpapierhandelshaus und weitere Hintermänner.
Quelle: Wirtschaftswoche vom 16. Juli 2009
20. Juli 2009 (Rechtsanwalt Andreas Müller)
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