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ACI Alternative Capital Invest-Fonds: Gute Bekannte – gute Geschäfte? Dass man Geschäfte gerne mit zuverlässigen Geschäftspartnern abschließt, liegt auf der Hand. Dieser Meinung sollte man auch bei Immobiliendeals in Millionenhöhe sein, kann man bei den ACI Fonds II – V meinen. Dabei sollte wohl alles zum Vorteil der Anleger dienen. Ein Blick zum Gesellschafterkreis der YAMA International Commercial Broker LLC bringt interessante Erkenntnisse. Nach Informationen, die der KANZLEI GÖDDECKE vorliegen, wurden im Oktober 2004 die ACI General Trading LLC, im September 2006 die ACI Real Estate LLC, im Juli 2007 die ACI Consultancy als Personengesellschaft sowie im Dezember 2007 die ACI Investment Project LLC gegründet. Alle drei Kapitalgesellschaften haben gemeinsam, dass ihr Geschäftsführer jeweils der Deutsche Robin Lohmann ist.
Und zumindest die ACI General Trading LLC weist eine für Dubai bzw. die VAE typische Eigentümerstruktur auf: 51% gehören einem VAE-Staatsbürger namens Ahmad Nasr (Nasrulla) Ismail Al-Ahmadi, 25% gehören Marc Oliver Hühn, 24% Robin Lohmann. Hintergrund einer solchen Verteilung ist, dass sich Kapitalgesellschaften in den VAE von Gesetz wegen zu mindestens 51% im Besitz eines Inländers befinden müssen. Einziger Gesellschafter der ACI Real Estate LLC sind ein Herr Ahmad Thani Obaid Thani Al-Muhairi und sein 11 Jahre alter Sohn Mohammed.
Blickt man zum Erwerber der Immobilien der ACI-Fonds II.-V, der YAMA International Commercial Broker LLC (= YAMA), und schaut sich deren im Register eingetragene Gesellschafter an, fällt bezüglich einer Person eine Namensparallelität auf: die obligatorischen 51% sind in emiratischer Hand bei Ahmad Nasr (Nasrulla) Ismail Al-Ahmadi.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Die Namensidentität auf Seiten einiger in Dubai tätiger ACI-Unternehmen und des Erwerbers YAMA fällt auf. Anleger haben ein Recht darauf, Aufklärung zu erhalten. Nach Ansicht der KANZLEI GÖDDECKE muss sich auch der Treuhänder der jeweiligen Fonds Fragen hierzu gefallen lassen. Anleger sollten sich überlegen, ob nicht eine Sonderprüfung – wie auch bei Aktiengesellschaften in derartigen Fällen üblich – angezeigt wäre.
Quelle: eigene Recherchen
01. September 2009 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)
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