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Alternative Capital Invest GmbH & Co. VI. Dubai Fonds KG (ACI Fonds VI) – Verjährung der Ansprüche droht dieses Jahr Anleger der Alternative Capital Invest GmbH & Co. VI Dubai Fonds KG (ACI Fonds VI) sollten die Verjährung ihrer Ansprüche im Auge behalten. Für die Forderungen etlicher Anleger des ACI Fonds VI wird diese noch in diesem Jahr eintreten. Wie jeder Anspruch unterliegen auch Ansprüche auf Schadensersatz aus fehlerhaften Prospekten der Verjährung. Für die Anleger der ACI Fonds VI wird es in diesem Jahr – und zwar noch vor Ablauf des Jahres - kritisch. Noch in diesem Jahr verjähren bestimmte Ansprüche gegen die für die Prospekterstellung verantwortlichen Initiatoren und sog. „Hintermänner“, also diejenigen, die von der Prospekterstellung profitierten.
Dies gilt nicht nur für den ausführlichen Prospekt, sondern auch für etwaige Kurzprospekte und/oder sonstige schriftliche Informationen der Initiatoren, die zum Vertrieb der Prospekte genutzt wurden.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen waren sowohl der Prospekt als auch eine Vielzahl von schriftlichen Informationen im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Beteiligung fehlerhaft. Dies bezieht sich unter anderem auf verschiedene – allerdings ganz konkrete – Risiken, die im Prospekt nicht dargestellt wurden. Darüber hinaus fehlen dem Prospekt bestimmte Angaben.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Immer wieder zeigt sich, dass die Anleger des ACI Fonds VI in den Beratungsgesprächen überhaupt nicht darüber aufgeklärt wurden, was eigentlich Gegenstand der Beteiligung ist. Vielen Anlegern wurde die Beteiligung als Immobilienfonds vermittelt. Es handelte sich allerdings um einen „Genussrechtsfonds“. Aus dieser speziellen Form der Beteiligung resultierende Risiken wurden im Prospekt nicht dargestellt und bestimmte, dem Verständnis dienende Mindestangaben wurden einfach weggelassen. Auch die Frage des Verlaufes von Vorgängerfonds dürfte für viele Anleger entscheidend gewesen sein. Heute ist klar – diese Angaben waren mit Vorsicht zu genießen.
Anleger sollten sich daher frühzeitig um eine Wahrung ihrer Ansprüche bemühen. Gegebenenfalls ist vorher die Zustimmung einer Rechtsschutzversicherung einzuholen. Zwar ist die Erfahrung mit den Versicherern in dieser Beteiligung überwiegend positiv, doch kann eine solche Klärung einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher empfiehlt es sich, möglichst bald die erforderlichen Schritte einzuleiten. Die KANZLEI GÖDDECKE hilft ihnen dabei.
Quelle: eigene Recherche
30. Juli 2010 (Rechtsanwalt Marc Gericke) :: Fragebogen für eine ERSTBEWERTUNG zu Ihrer Anlage bei ACI-Fonds (pdf-Datei) ::
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