|
Alternative Capital Invest GmbH & Co. VI. Dubai KG (ACI-Fonds VI.): Güteverfahren unterbricht drohende Verjährung bei Prospekthaftung Nachdem der ACI-Fonds VI. durch Abschreibungen erheblich im Wert gemindert wurde und der Geschäftsführung für das Jahr 2009 durch die Anleger die Entlastung verweigert wurde, stellt sich für viele Anleger die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben. Die Prospekthaftung ist eine von mehreren Vorgehensweisen, jedoch besteht nur noch eine kurze Frist, die Anleger nutzen können. Wer diese Zeitspanne nutzen will, kann unter anderem ein Güteverfahren anstrengen. Investoren sollen beim Eingehen ihres Investments vollständig informiert sein, um alle Risiken, Chancen und Unwägbarkeiten einschätzen zu können. Um dieses zu gewährleisten, muss nach dem Willen des Gesetzgebers ein Prospekt erstellt werden. Wird dieser von der Aufsichtsbehörde (Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen = BaFin) abgesegnet, kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass der Prospekt in formeller Weise den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ob er darüber hinaus den Anleger vollständig informiert und ob das wirtschaftliche Konzept tragfähig ist, ist damit nicht gesagt.
Wie alle Ansprüche, die Anlegern zustehen, tritt nach 3-jährigem Zeitablauf die Verjährung ein. Eine solche Verjährung könnte möglicherweise schon am 22. November 2010 eintreten. Denn an diesem Tag vor genau 3 Jahren wurde der Prospekt das erste Mal veröffentlicht – und etwa vier Wochen später ein zweites Mal. Die Tatsache, dass der Prospekt zweimal veröffentlicht worden ist, ist erst vor kurzem im Rahmen der Recherchen zu Tage getreten und wurde mittlerweile bestätigt.
Welche der beiden Veröffentlichungsdaten später die Richter als maßgeblichen Zeitpunkt für den Verjährungseintritt sehen, kann derzeit nicht mit Bestimmtheit gesagt werden. Wenngleich vieles dafür spricht, auf den zweiten Zeitpunkt abzustellen, kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass ab dem 23. November 2010 der Prospekthaftung der Riegel vorgeschoben ist. Auch wenn sich der Gegner dem Güteverfahren widersetzen will, hat es einen Vorteil für den Anleger: Die Verjährungsfrist wird zumindest erheblich verlängert.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Aus Sicht der KANZLEI GÖDDECKE spricht vieles dafür, dass Fehler im Fonds-Prospekt eine Haftung begründen; will der Anleger sie nutzen und nicht gleich in ein Gerichtsverfahren einsteigen, kann er die Möglichkeit eines gemeinschaftlichen Güteverfahrens wählen.
Die Haftung auf Grundlage eines fehlerhaften Prospektes ist nicht der einzige Weg, über den Anleger gehen können, um ihren Schaden von Dritten ersetzt zu erhalten; sie bietet jedoch rechtlich einen Vorteil, da sie den Prospektverantwortlichen persönlich trifft.
Quelle: eigener Bericht
16. November 2010 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)
Unterlagen für ein Güteverfahren finden Sie hier |
|
|||||||||||||||||||||
MENÜ
Direkter Zugriff auf wichtige Seiteninhalte: › Home › News › Projekte › Foren › Beratung › Publika › Presse › Medienecho › Service › Magazin › Über uns › Links › Anfahrt › Kontakt › Impressum › Datenschutz-Infos
KRI-SPEZIAL:
I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus: Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen: Spezialseite zu Film- und Medienfonds filmfonds.rechtinfo.de Spezialseite zu Schiffsfonds schiffsfonds.rechtinfo.de MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG medpro.rechtinfo.de Lehman Brothers lehman.rechtinfo.de ACI Alternative Capital Invest aci.rechtinfo.de DFO/DBVI/Privatbank Reithinger: dbvi.rechtinfo.de MWB Vermögensverwaltungs AG mwb.rechtinfo.de Securenta/Göttinger Gruppe securenta.rechtinfo.de Accessio Wertpapierhandelshaus AG accessio.rechtinfo.de Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de Futura Finanz GmbH & Co. KG futura-finanz.rechtinfo.de MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG msf.rechtinfo.de VIP 3 und 4 Medienfonds vip.rechtinfo.de II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche: Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht: Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter: http://twitter.com/rechtinfo KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed rss.rechtinfo.de Online-Rechtsberatung uvm. www.rechtinfo-rat.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht www.erb-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen www.widerrufsbelehrungen.de Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/ bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten www.steuern-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag) www.arbeit-rechtinfo.de Mehr Sicherheit im Finanzdschungel www.rechtinfo-check.de Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo KAPITALRECHTinfo Im Überblick www.gerecht.de Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de |