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ACI-Fonds VI. und VII.: Persilschein für katastrophale Geschäftsentwicklung?

Die Geschäftsführung der Fonds Alternative Capital Invest GmbH & Co. VI. und VII. Dubai Fonds KG (ACI-Fonds VI. und ACI-Fonds VII.) hat die Gesellschafter mit der Bitte um Bestätigung des Jahresabschlusses bzw. zur Entlastung der Geschäftsführung bzw der Treuhandkommanditistin aufgerufen. Anleger sollten nicht vorschnell ihre Zustimmung erteilen und die Konsequenzen ihrer Entscheidung überdenken. – Vor allem: Sie sollten selbst abstimmen.

Anfang dieser Woche wurden die Anleger der ACI-Fonds VI. und VII. erneut von ihren Fonds angeschrieben. Da sich die Geschäftsführung offensichtlich nicht traut, die bisherigen „Ergebnisse“ der wirtschaftlichen Tätigkeiten der Fonds den Anlegern im Rahmen einer Gesellschafterversammlung zu präsentieren und vor allem Rede und Antwort zu stehen, soll die begehrte Entlastung abermals im schriftlichen Verfahren erreicht werden. Zur Erinnerung: Bereits im letzten Jahr haben die Anleger diesem Vorgehen eine deutliche Absage erteilt und die Jahresabschlüsse nicht genehmigt.

 

Deutlich wird, dass im letzten Jahr offensichtlich nichts wesentliches passiert ist, außer dass die Kassenbestände um rund 100.000,00 EUR im ACI-Fonds VI. und rund VII. 300.000,00 EUR im ACI-Fonds VII. im Vergleich zu Vorjahr reduziert wurden.

 

Dem Anleger wird abermals mit dem Bericht aus Dubai „April 2011“ mitgeteilt, dass es derzeit wohl wenig Hoffnung gäbe, dass sich die Aussichten für den Fonds VI. und VII. bessern würden. Natürlich spielt auch die derzeitige politische Lage im Nahen Osten eine Rolle, wenn es heißt:

 

„Auch mit Prognosen hält sich die ACI seit Beginn der Weltwirtschaftskrise im Gegensatz zu diversen anderen Ihnen bekannten Personen bedeckt, denn wir halten dies für äußerst unseriös! Weder konnte die ACI die Weltwirtschaftskrise vorhersehen ebenso wenig wie beispielsweise auch niemand prognostizieren konnte, dass es in Ägypten Bürgerproteste geben wird, geschweige denn einen Bürgerkrieg in Libyen. Mittlerweile protestieren die Bürger im Iran, in Tunesien und darüber hinaus auch in Bahrain, Syrien und Kuwait. Vielleicht fangen die Bürger in den VAE oder Saudi Arabien ebenfalls bald an zu demonstrieren. All diese Vorkommnisse kann niemand, der seriöse Informationen von sich gibt, prognostizieren.“

 

Die eigentlichen Hintergründe werden hingegen offensichtlich geschickt ausgeblendet.

 

Auch der Treuhandkommanditisten soll die Entlastung erteilt werden. Dabei wird überhaupt nicht klar, inwiefern diese die ihr nach dem Treuhandvertrag obliegenden Pflichten überhaupt wahrgenommen hat. – Sie selbst gibt keine Erklärung ab, in welcher Weise sie die wirtschaftlichen Interessen der Anleger in der Vergangenheit verfolgt hat.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Die Anschreiben der ACI-Geschäftsführung passen in die von der KANZLEI GÖDDECKE Rechtsanwälte immer wieder kritisierte Geschäftspolitik. Nicht nur dass die Geschäftsführung und auch die Treuhandkommanditistin versucht, sich über die schriftliche Abstimmung für die desaströse Entwicklung der Fonds die Entlastung erteilen zu lassen; sondern sie ignoriert darüber hinaus die Abstimmungsergebnisse und damit den Willen der Anleger aus den Abstimmungen im letzten Jahr.

 

Wie die meisten Anleger noch wissen, hat die Mehrheit der Anleger die Feststellung der Jahresabschlüsse für die ACI-Fonds VI. und VII. sowie die Entlastung der Geschäftsführung und der Treuhandkommanditistin abgelehnt. Das scheint aber die Geschäftsführung nicht zu interessieren. Anstelle dafür Sorge zu tragen, dass die Jahresabschlüsse 2009 korrigiert werden, werden diese – nicht genehmigten – Abschlüsse für die Bilanz 2010 wie selbstverständlich zu Grunde gelegt. Anleger sollten sich fragen, ob sich die Geschäftsführung hier nicht schadensersatzpflichtig macht.

 

Die KANZLEI GÖDDECKE Rechtsanwälte wird die Bilanzen zusammen mit Steuerberatern überprüfen und die Ergebnisse noch mitteilen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann den Anlegern nicht empfohlen werden, den Jahresabschlüssen zuzustimmen und der Geschäftsführung bzw. der Treuhandkommanditistin die Entlastung zu erteilen. Nach Auffassung der KANZLEI GÖDDECKE Rechtsanwälte sollten die Geschäftsführung und die Treuhandkommanditistin für die bisherige Geschäftsführung persönlich Rede und Antwort stehen. Anleger haben ein Recht auf Information und sollten dieses auch durch schriftliche Nachfrage gegenüber der Geschäftsführung und der Treuhandkommanditistin wahrnehmen.

 

Jedes Stimmrecht, das nicht von dem einzelnen Anleger selbst wahrgenommen wird, wird durch die Treuhandkommanditistin ausgeübt. Wie diese abstimmen wird, dürfte jedem Anleger klar sein. Jeder Anleger sollte sich daher genau überlegen, ob er der Treuhandkommanditisten die Möglichkeit geben möchte, sich selbst und die Geschäftsführung zu entlasten.

 

Die KANZLEI GÖDDECKE Rechtsanwälte wird in der kommenden Woche noch weitere Informationen zu den Beschlussvorlagen geben.

 

Quelle: Eigene Recherche

 

12. April 2011 (Rechtsanwalt Marc Gericke)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“

 

:: Alternative Capital Invest GmbH & Co. VI. und VII. Fonds KG: Gesellschafter zeigen der Geschäftsführung abermals die rote Karte

 

ACI – Alternative Capital Invest Fonds VI. und VII.: Anleger geben Management die rote Karte


 

 



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