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ACI – Alternative Capital Invest – Fonds II. – V.: Kein Angebot für alle FälleVon einem akzeptablen Angebot an die Fondsanleger der ACI-Fonds II. – V. kann auf Grund einer Mitte Juni öffentlich gewordenen Kaufofferte der Marduk Capital Partners Ltd. (Marduk) eindeutig keine Rede sein. Sie wurde wenige Tage nach ihrem Erscheinen im Internet zurückgenommen. Für die Fonds, die in der „City of Arabia“ liegen, sollte es nach Angaben von Marduk überhaupt keine Angebote geben, für die anderen Fonds sollte der Restwert mit 2,5 % vergütet werden. Die Anleger der ACI-Fonds VI. und VII. sollten kein Übernahmeangebot erhalten.Gerade weil auf der Internetseite der ACI-Gruppe von einem gescheiterten Deal für die Anleger berichtet wird, lohnt sich ein genaues Hinsehen; denn der Anbieter Marduk erklärt nunmehr in einer Stellungnahme Details. Nicht die Firma Marduk hätte Kaufinteresse an verschiedenen Fondsimmobilien gehabt, sondern bislang unbeteiligte Dritte. Ihre Namen bleiben weiterhin im Dunkeln, sollen jedoch nicht der ACI-Sphäre zuzuordnen sein. Ihnen gegenüber sollte die Marduk eine Vermittlerrolle übernehmen. Die Aufkäufer hätten wegen des in die Öffentlichkeit gedrungenen Verdachts von Untersuchungen der Staatsanwaltschaft das Interesse verloren.
Die Erwerbsinteressenten seien bereit, einen Restwert in Höhe von 2,5 % auf den Nominalwert der Beteiligung zu zahlen. Sie gingen von einem geringen Buchwert aus und veranschlagen weitere Abschläge, um ihr Risiko kalkulierbar zu gestalten. Das Agio wird nicht mit vergütet und bleibt auch bei der Berechnung der Quote unberücksichtigt. Die Fonds, die in „City of Arabia“ investiert hätten, als auch die ACI-Fonds VI. und VII. seien ohne Kaufinteresse für die Bieter.
In diesem Zusammenhang bestätigt Marduk auch, dass das der KANZLEI GÖDDECKE vorliegende Zahlenmaterial über deren begrenzte finanzielle eigene Ausstattung den Tatsachen entspricht.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Eine wirkliche Lösung für einen nennenswerten Teil der ACI-Anleger hätte ein derartiges Angebot nach bisheriger Einschätzung der KANZLEI GÖDDECKE kaum ernsthaft sein können. Das gilt umso mehr, als das sich die wenigen ins Auge gefassten Kapitalgeber faktisch aller Rechte auf Schadensersatz begeben hätten.
Für viele Fondsbeteiligten erscheint es sinnvoller, sich mit ihrer Unterschrift dafür einzusetzen, dass eine außerordentliche Gesellschafterversammlung endlich stattfindet, wie sie von der KANZLEI GÖDDECKE im Namen ihrer Mandantschaft und auch von Seiten der ACI-Anleger auf den Weg gebracht worden ist. Darüber hinaus kann jeder Anleger seine Schadensersatzforderungen stellen, wenn er weiterhin die Beteiligung behält und sie nicht spekulativ verkauft.
Quelle: eigener Bericht 19. Juli 2010 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)
:: Fragebogen für eine ERSTBEWERTUNG zu Ihrer Anlage bei ACI-Fonds (pdf-Datei) :: Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“
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