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Alternative Capital Invest – Fonds (ACI): Alle Insolvenzen auf einen Blick

Am 13.09.2010 haben die Immobilienfonds der ACI-Gruppe und die Alternative Capital Invest IV. Beteiligungs GmbH den Gang zum Gericht angetreten. Die KANZLEI GÖDDECKE gibt hier den offiziellen Beschlusstext des Gerichts bekannt.

Alternative Capital Invest GmbH & Co. II. Dubai Tower KG

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 1127/10

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 5787 eingetragenen Alternative Capital Invest GmbH & Co. II. Dubai Tower KG, Berliner Str. 7, 33330 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB7551 eingetragene Alternative Capital Invest IV. Beteiligungs GmbH, Berliner Str. 7, 33330 Gütersloh, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rouwen Kielon


ist am 13.09.2010, um 10:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Norbert Westhoff, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

 

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 1127/10
Amtsgericht Bielefeld, 13.09.2010

 

 

Alternative Capital Invest GmbH & Co. III. Dubai Tower KG

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 1129/10

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 5864 eingetragenen Alternative Capital Invest GmbH & Co. III. Dubai Tower KG, Berliner Str. 7, 33330 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7551 eingetragene Alternative Capital Invest IV. Beteiligungs GmbH, Berliner Str. 7, 33330 Gütersloh, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rouwen Kielon

 

ist am 13.09.2010, um 10:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Norbert Westhoff, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.

 

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

 

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 1129/10
Amtsgericht Bielefeld, 13.09.2010

 

 

Alternative Capital Invest GmbH & Co. IV. Dubai Tower KG

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 1130/10

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 6059 eingetragenen Alternative Capital Invest GmbH & Co. IV. Dubai Tower KG, Berliner Straße 7, 33330 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7551 eingetragene Alternative Capital Invest IV. Beteiligungs GmbH, Berliner Straße 7, 33330 Gütersloh, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rouwen Kielon, Berliner Straße 7, 33330 Gütersloh

ist am 13.09.2010, um 10:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Norbert Westhoff, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 1130/10
Amtsgericht Bielefeld, 13.09.2010

 

 

Alternative Capital Invest GmbH & Co. V. Dubai Tower KG

 

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 1131/10

 

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 6073 eingetragenen Alternative Capital Invest GmbH & Co. V. Dubai Tower KG, Berliner Str. 7, 33330 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7551 eingetragene Alternative Capital Invest IV Beteiligungs GmbH, Berliner Str. 7, 33330 Gütersloh, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rouwen Kielon, Berliner Str. 7, 33330 Gütersloh

 

ist am 13.09.2010, um 10:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

 

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Norbert Westhoff, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.

 

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

 

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

 

43 IN 1131/10
Amtsgericht Bielefeld, 13.09.2010

 

 

Alternative Capital Invest IV. Beteiligungs GmbH

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 1128/10

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 7551 eingetragenen Alternative Capital Invest IV. Beteiligungs GmbH, Berliner Str. 7, 33330 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Rouwen Kielon

ist am 13.09.2010, um 10:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Norbert Westhoff, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

 

43 IN 1128/10

Amtsgericht Bielefeld, 13.09.2010

 

 

Quelle: Amtsgericht Bielefeld (AG Bielefeld)

 

14. September 2010 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)

 

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