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ACI – Alternative Capital Invest – Fonds II. – V.: Insolvenz jetzt beschlossene Sache – Anleger können Forderungen anmelden

Etwa drei Monate, nachdem der Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens von vier ACI- Fonds gestellt worden ist, wurde vom Amtsgericht Bielefeld das Verfahren eröffnet. Anleger können Anträge stellen, um wenigstens einen Teil ihrer Rechte in diesem Stadium geltend zu machen.

Gericht beschließt Verfahrenseröffnung

 

Das AUS für die vier ACI – Fonds II. – V. dürfte viele Anleger schwer treffen – jetzt ist allerdings eines gewiss: Für den ACI Fonds V. wurde am 10.12.2010, für die  ACI – Fonds II. und III. wurde am 13.12. und für den ACI – Fonds IV. wurde am 14.12.2010 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Gerichtsbeschluss über die Insolvenzeröffnung erlassen.

 

Damit dürfte das endgültige Abwicklungsstadium für die krisengeschüttelten Fonds eingeleitet worden sein. Die Alternative Capital Invest IV. Beteiligungs GmbH (= ACI IV. GmbH) hat ebenfalls am 13.12.2010 das Zepter an den Insolvenzverwalter übergeben müssen; sie war für die Krisenfonds als Liquidatorin eingesetzt worden und hatte Geschäftsführungsfunktion bei den ACI – Fonds VI. und V.

 

Für alle vier ACI-Fonds sowie die ACI IV. GmbH ist Rechtsanwalt Dr. Norbert Westhoff, Bielefeld, zum Insolvenzverwalter bestellt worden.

 

Forderungen der Anleger

 

Anleger aller vier Krisenfonds (ACI II. – V.) können nach Ansicht der Kanzlei GÖDDECKE ihre Ansprüche auf das Abfindungsguthaben – wenn sie dieses in den ACI-Fonds VII transferieren wollten – im Insolvenzverfahren anmelden. Im Klartext: Generell gilt, das ohne Antrag keine Forderung in die Insolvenztabelle aufgenommen wird.

 

Außerdem können Anleger der ACI-Fonds IV. und V. ebenfalls Ansprüche gegen die ACI IV. GmbH anmelden, weil sie als Gründungsgesellschafterin ihre Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

 

Dabei sollten Ansprüche schon bei der Anmeldung detailliert begründet werden.

 

Die Forderungen, die auch Anleger stellen können, müssen bis zum 27.01.2011 angemeldet werden. Am 17.02.2011 soll in einer Gläubigerversammlung auf Grundlage des Berichts des Insolvenzverwalters Westhoff über weitere Maßnahmen informiert und auch entschieden werden.

 

Der Treuhänder für die Anleger, DMI Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, wird die ggf. bestehenden Ansprüche der Anleger nicht beim Insolvenzverwalter anmelden und bei der Gläubigerversammlung die Interessen der Anleger nicht wahrnehmen können und folglich auch nicht für sie abstimmen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Die KANZLEI GÖDDECKE wird Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens für Anleger anmelden. Einzelheiten für die Fonds finden sich unter den folgenden Links (Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Formulare für den "Auftrag zur Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle"):

 ACI – Fonds II.

 

 ACI – Fonds III.

 

 ACI – Fonds IV. / mit ACI IV. GmbH

 

 ACI – Fonds V. / mit ACI IV. GmbH    

 

 

Bitte beachten Sie, dass wir für jeden Fonds jeweils einen Auftrag zur Anmeldung der Forderung benötigen. Anmeldungen können nur vorgenommen werden, wenn der entsprechenden Auftrag bzw. Vollmacht vorliegt. Wenn Sie an mehreren Fonds beteiligt sind, benötigen wir den Auftrag bzw. Vollmacht für den jeweiligen Fonds.

 

Quelle: Beschlüsse des Amtsgerichts Bielefeld (AG Bielefeld) zu den Az. 34 IN 1127/10 – 1131/10 vom 10.12, 13.12, 14.12.2010.

 

20. Dezember 2010 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“

 

:: ACI II. – V.: Powerpleite statt geplanter Profite

 

:: ACI – Alle Insolvenzen auf einen Blick


 

 

 

 



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