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ACI – Alternative Capital Invest Fonds VI. und VII.: Anleger geben Management die rote Karte Die Jahresergebnisse 2009 für die beiden ACI-Genussrechts-Fonds VI. und VII. sind jeweils mit einem Verlust von rund 80 % ein beredtes Zeugnis für ein finanzielles Fehlengagement. Die Anleger haben entschieden: Dem Management wurde von der Mehrheit der Investoren die kalte Schulter gezeigt. ACI-Fonds VI.: Votum gegen Geschäftsergebnis
Von den 16.000 Stimmen des ACI-Fonds VI. haben etwa 7.000 Stimmen für den Jahresabschluss votiert, hingegen rund 8.200 dagegen. Das Votum gegen die Geschäftsführung fiel ebenfalls deutlich aus, denn ca. 9.100 Stimmen opponierten und verweigerten der Geschäftsführung die Entlastung und knapp 9.000 Nein-Stimmen gaben der Treuhandgesellschaft DMI einen Denkzettel.
ACI-Fonds VII.: Anleger missbilligen Jahresabschluss
Weniger als die Hälfte der Anleger des ACI-Fonds VII. haben ihr Votum für den Jahresabschluss abgegeben. Insgesamt haben über 11.700 Stimmen von insgesamt etwa 23.900 Stimmen sich sogar für ein Nein entschieden. Für eine Entlastung der Geschäftsführung konnten deutlich weniger als die Hälfte ein Ja finden, denn knapp 13.300 Stimmen votierten mit Nein.
Auch der Treuhänder DMI fand keine Zustimmung bei den Geldgebern. Ebenfalls knapp 13.200 Stimmen wollten dem Treuhand-Unternehmen keine Entlastung erteilen.
Die Geschäftsführung bedankt sich in der Mitteilung an die Anleger beider ACI-Genussrechts-Fonds für die rege Teilnahme und behält sich vor, zu dem Abstimmungsprozess noch Stellung zu nehmen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Dass ein erdrutschartiger Verlust von etwa 80 % bei den Investoren keine Gegenliebe findet, ist nicht überraschend. Verwunderlich ist allerdings, dass ein Großteil der Anleger nicht selbst abgestimmt hat. Die Folge: Der Treuhänder hat für diese Kapitalgeber die Hand gehoben – mit welcher Entscheidung er votiert hat, wird leider nicht öffentlich gemacht, sondern bleibt geheim. Man mag für sich selbst vermuten, in welche Richtung er seine Stimme abgegeben hat; schließlich ging es ja auch um seine eigenen Belange.
Für Anleger haben diese Ergebnisse einen Vorteil, denn sie haben sich ihre Rechte gegen die Geschäftsführung gewahrt. Sie sollten jetzt den zweiten Schritt unternehmen und sich aktiv wehren.
Quelle: eigener Bericht mit Unterlagen der ACI Fonds VI. und VII.
04. Oktober 2010 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)
Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie "hier" ACI-Fonds VI. und VII.: Persilschein für katastrophale Geschäftsentwicklung? |
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