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Accessio Wertpapierhandelshaus AG: Insolvenz beantragt – Möglichkeiten für geschädigte Anleger Die Accessio Wertpapierhandelshaus AG (vormals Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch) hat am 30.07.2010 beim Amtsgericht Itzehoe einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Es wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, hat dies weitreichende Konsequenzen für Anleger. Das Itzehoer Wertpapierhandelshaus begründete den Antrag mit bilanzieller Überschuldung. Zudem sei keine positive Fortführungsprognose mehr möglich. Bereits einen Tag zuvor hatte das Unternehmen nach eigenen Angaben die Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zurückgegeben.
Sollte das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnen, so bleibt geschädigten Anlegern für die Dauer des Verfahrens nur noch die Möglichkeit, ihre Schadensersatzansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Laufende Schadensersatzprozesse werden dann von Amts wegen unterbrochen. Der Insolvenzverwalter entscheidet dann darüber, ob er angemeldete Schadensersatzansprüche in die Insolvenztabelle aufnimmt. Die Anmeldung beim Insolvenzverwalter ist letztlich die einzige Möglichkeit, Schadensersatzansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend zu machen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Mit der Insolvenz von Accessio setzt sich die Reihe schlechter Nachrichten um das Itzehoer Wertpapierhandelshaus fort. Nachdem einige Unternehmen, deren Wertpapiere von Accessio exklusiv vertrieben wurden, selbst insolvent wurden, trifft es nun das beratende Unternehmen selbst.
Geschädigte Anleger, welche die Chance auf Beteiligung an der Insolvenzmasse wahren möchten, sollten für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens überlegen, ihre Schadensersatzansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter anzumelden. Dies gilt auch für Anleger, die bislang keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht haben. Die KANZLEI GÖDDECKE ist hierbei gerne behilflich.
Angesichts der Insolvenz stellt sich zudem die Frage, ob weitere Personen wegen fehlerhafter Beratung in Anspruch genommen werden können. Gerade in Fällen, in denen Anleger deutlich auf die gewünschte Sicherheit Ihrer Anlage hingewiesen haben, kommt eine persönliche Haftung des jeweiligen Beraters in Betracht. Zudem gibt es in Geschäftsunterlagen von Accessio Anhaltspunkte dafür, dass die für das Geschäftsmodell verantwortlichen Vorstandsmitglieder eine Falschberatung der Anleger billigend in Kauf genommen haben. Die KANZLEI GÖDDECKE vertritt Anleger bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Quelle: Amtsgericht Itzehoe, Beschluss vom 30. Juli 2010 (28 IN 143/10); www.accessio.de
05. August 2010 (Rechtsanwalt Sebastian Hofauer)
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