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Accessio Wertpapierhandelshaus AG – Mit den Telefonmitschnitten kommt die Wahrheit ans Licht Eine Vielzahl von Anlegern wirft der Accessio Wertpapierhandelshaus AG (vormals Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) Falschberatung im Zusammenhang mit der Empfehlung von diversen Unternehmensanleihen und Genussscheinen vor. Im Fall Accessio stehen die Chancen gut, Beratungsfehler vor Gericht nachweisen zu können. Die Geschichten von Kunden des ehemaligen Wertpapierhandelshauses Driver & Bengsch sind sich häufig ähnlich. Kunden wurden zunächst durch attraktive Tagesgeldzinsen angelockt. Später wurden verschiedene Unternehmensanleihen und Genussscheine (unter anderem HPE Hanseatic Private Equity, Pongs & Zahn, Cargofresh, Magnum, Salvator, Cool Chain Group, Ponaxis, Windsor) angeboten.
Diese Wertpapiere passten häufig nicht zu den Anlagezielen des Kunden, teilweise wurden Risiken verharmlost. Für Anleger besteht in solchen Fällen grundsätzlich die Schwierigkeit, den Beratungsfehler nachzuweisen, denn der Anleger trägt hierfür die Beweislast.
Im Fall Accessio kommt den Anlegern aber zu Gute, dass die Beratungsgespräche in den meisten Fällen gemäß den Geschäftsbedingungen aufgezeichnet wurden. In Schadensersatzprozessen ordnen die Richter mit erfreulicher Regelmäßigkeit die Vorlage der Telefonmitschnitte durch Accessio an. Anleger, die fehlerhaft beraten wurden, haben also gute Karten.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Die Tendenz der Richter, auf der Vorlage der Telefonmitschnitte zu bestehen, ist für Anleger besonders erfreulich. Hier wird ihnen sprichwörtlich ein Teil der Beweislast abgenommen. Kunden des Wertpapierhandelshauses, die falsch beraten wurden, haben hier bessere Aussichten als andere Anleger, bei denen das Beratungsgespräch lediglich unter vier Augen stattfand.
Geschädigten Anlegern ist zu raten, sich mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht zu lange Zeit zu lassen. Denn neben drohender Verjährung scheint auch die langfristige wirtschaftliche Zukunft von Accessio ungewiss. Die Gesellschaft ließ im April per Pressemitteilung verlauten, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.
Quelle: Eigener Bericht, Pressemitteilung vom 28. April 2010
30. Juni 2010 (Rechtsanwalt Sebastian Hofauer)
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