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Accessio Wertpapierhandelshaus AG: Vergleichsbereitschaft scheint zu steigen Geschädigte Kunden der Accessio Wertpapierhandelshaus AG (vormals Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch) können anscheinend zunehmend Hoffnung schöpfen, im Rahmen einer gütlichen Einigung einen Teil Ihrer Verluste ersetzt zu bekommen. Zwischen einem anwaltlich vertretenen, geschädigten Anleger und dem Itzehoer Finanzdienstleister kam es, nachdem der Anleger auf Schadensersatz geklagt hatte, zu einem Vergleich. Der Anleger klagte auf Rückgängigmachung von Wertpapiergeschäften, da er dem Wertpapierhandelshaus fehlerhafte Anlageberatung vorwarf. Zum einen sei keine anlegergerechte Beratung erfolgt, d.h. die individuellen Bedürfnisse und Erfahrungen des Kunden sollen nicht ausreichend berücksichtigt worden sein. Zum anderen soll der Kunde – wie so häufig – nicht über die Tatsache aufgeklärt worden sein, dass Accessio bzw. Driver & Bengsch Rückvergütungen aus dem Erwerb der Wertpapiere zuflossen. Der Vergleich kam zustande, nachdem das Gericht darauf hingewiesen hatte, dass die Ansprüche nach dem bisherigen Kenntnisstand begründet sein dürften.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Das Einlenken durch Accessio ist sicherlich ein positives Signal für geschädigte Anleger, auch wenn in diesem Fall erst richterliche Hinweise notwendig waren, um Accessio die Pflichtverletzungen vor Augen zu führen. Hier zeigt sich, dass rechtliche Schritte leider oft das einzige Mittel sind, um zunächst uneinsichtige Banken zur Schadensregulierung zu bewegen. Die KANZLEI GÖDDECKE steht Ihnen hierbei gerne zur Seite.
Quelle: eigener Bericht
22. Dezember 2009 (Rechtsanwalt Sebastian Hofauer)
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