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Accessio Wertpapierhandelshaus AG: Telefonprotokolle müssen vorgelegt werden

Nach Angaben des Wertpapierhandelshauses in Schleswig-Holstein wurden die Gespräche zwischen Berater und Kunden jeweils aufgezeichnet. Jetzt fordert das Landgericht Itzehoe diese Protokolle von Accessio an. Damit könnten sich die Aussichten für Anleger verbessern.

In einem Anlegerverfahren kommt es auf die Nagelprobe an: Hat das Beratungsunternehmen falsch aufgeklärt oder nicht? Als Beweis soll das aufgezeichnete Gespräch in das Gerichtsverfahren eingeführt werden. Ergibt sich aus dem Kundendialog, dass die Beratung unzureichend war, sehen die Anzeichen für einen Schadensersatz gut aus.

 

Sollte die Bandaufzeichnung nicht mehr aufgefunden werden, so kann das Gericht dieses zu Lasten des Handelshauses werten, da es ja gerade mit dem Festhalten der Beratung in die Öffentlichkeit getreten ist.

 

05. November 2009 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)


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