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Alternative Capital Invest Fonds: Staatsanwalt klagt Hanns-Uwe Lohmann und Robin Lohmann an – Anleger müssen selbst aktiv werden

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat Anklage gegen die verantwortlichen Personen der Fonds der Alternative Capital Invest Gruppe (ACI) in Gütersloh erhoben. Es geht um den Vorwurf des Kapitalanlagebetruges und um Beteiligungen im Wert von rund 56 Mio. EUR.

Was Anleger nach der Hausdurchsuchung bei der Geschäftsführung der Fonds der Alternative Capital Invest Gruppe in Gütersloh befürchtet hatten, ist nun durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld bestätigt worden.

Der bestehende Anfangsverdacht des Kapitalanlagebetruges durch die handelnden Personen der ACI-Fonds, Herrn Hanns-Uwe Lohmann und Herrn Robin Lohmann, hat sich erhärtet. Der zuständige Sprecher der Schwerpunktabteilung Wirtschaftskriminalität teilte mit, dass gegen Herrn Hanns-Uwe Lohmann und Herrn Robin Lohmann Anklage erhoben wurde. Die Anklage bezieht sich derzeit auf die Fonds Alternative Capital Invest GmbH & Co. III., IV. und V. Dubai Tower KG (ACI-Fonds III., IV., V.). In den Prospekten sollen in erheblichem Umfang Vermittlungsprovisionen, Werbungskosten und Gebühren für Markenrechte verschwiegen worden sein.

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Die KANZLEI GÖDDECKE Rechtsanwälte verfolgt den Fall ACI nun schon seit über 2 Jahren. Die erhobene Anklage zeigt einmal mehr, dass im Falle Alternative Capital Invest nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist und Anleger vermutlich bewusst über bestimmte Dinge nicht richtig informiert wurden.

Die Anklage bezieht sich derzeit nur auf die Fonds Alternative Capital Invest GmbH & Co. III., IV. und V. Dubai Tower KG. Allerdings ist auf Basis der bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht auszuschließen, dass hier auch noch wegen anderer Fonds der ACI-Gruppe und vor allem auch noch gegen andere Personen ermittelt wird. Die der KANZLEI GÖDDECKE Rechtsanwälte vorliegenden Unterlagen werfen ein bezeichnendes Licht auf die handelnden Personen. Sobald es zu einem Verhandlungstermin kommt, werden wir darüber informieren.

Wichtig ist für Anleger jedoch eins: Die jetzt erhobene Anklage hat keine Auswirkungen darauf, ob der Anleger seine gezahlte Einlage ganz oder teilweise zurückerhält. Eine Verurteilung bedeutet nicht, dass der Anleger automatisch sein Geld zurückerhält. Hierzu muss jeder Anleger selbst Klage bei Gericht einreichen.

Mit insgesamt 3 Anwälten verfolgt die Kanzlei GÖDDECKE Rechtsanwälte die Rechte und Interessen von mehreren hundert Anlegern aller Fonds der Alternative Capital Invest Gruppe, Gütersloh, weiter und setzt deren Rechte gegenüber den Verantwortlichen und Mittätern durch. Für über einhundert Anleger wurden bereits Klagen eingereicht. Die Zeit drängt, da nicht auszuschließen ist, dass neben den Anlegern der Fonds auch andere Gläubiger Ansprüche geltend machen. Es ist also wichtig, dass es möglichst schnell zu gerichtlichen Entscheidungen kommt. Hier setzt die KANZLEI GÖDDECKE Rechtsanwälte alles daran, dass die handelnden und verantwortlichen Personen auch umfassend zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Der Focus liegt dabei nicht nur auf Hanns-Uwe und Robin Lohmann.

Quelle: Bericht vom 05.04.2011 auf www.nw-news.de

06. April 2011 (Rechtsanwalt Marc Gericke)


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