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Alternative Capital Invest GmbH & Co. VI. und VII. Fonds KG: Gesellschafter zeigen der Geschäftsführung abermals die rote KarteDie Abstimmungsergebnisse des schriftlichen Umlaufverfahrens zur Abstimmung über die Genehmigung des Jahresabschlusses und der Entlastung der Geschäftsführung und der Treuhänderin liegen zwischenzeitlich vor. Die Ergebnisse sind ein Misstrauensvotum für die Handelnden.Mitte April hatte die Geschäftsführung der Fonds Alternative Capital Invest GmbH & Co. VI. und VII. Fonds KG (ACI-Fonds VI, VII) die Abstimmungsunterlagen zur Genehmigung der Jahresabschlüsse mit enttäuschenden Ergebnissen für das Jahr 2010 sowie zur Entlastung der Geschäftsführung und der Treuhandkommanditistin übersandt. Die Geschäftsführung wollte sich für ihre Tätigkeit im Jahre 2010 entlasten und die Anleger sollten in beiden Fonds Jahresabschlüsse genehmigen. Eine Gesellschafterversammlung hat man nicht einberufen. Gründe dürfte es dafür genug geben.
Die Anleger haben der Geschäftsführung eine deutliche Absage erteilt. Sowohl die Genehmigung der Jahresabschlüsse als auch die Entlastung von Geschäftsführung und Trauhandkommanditistin (DMI) wurde in beiden Fonds mehrheitlich abgelehnt.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Die Anleger haben ein klares Statement abgegeben und der Geschäftsführung nun schon zum zweiten deutlich zu verstehen gegeben, was sie von ihr halten. Dies ist auch verständlich, hält doch die Geschäftsführung es nicht für notwendig, die Anleger über den tatsächlichen Verlauf der Beteiligung und bestimmte Umstände zu informieren. Die Anleger, für die bereits Klage eingereicht wurde, kennen diese Umstände.
Es wird in der Stellungnahme von einem Forderungsverzicht gesprochen, den die Anleger angeblich nicht genehmigt hätten, womit die Geschäftsführung „gezwungen“ wäre, sich selbst ein Honorar auszuzahlen.
Bestimmte Dinge sollten nicht unbeachtet bleiben:
Erstens ist ein solcher Verzicht unabhängig von der Genehmigung des Jahresabschlusses. Wenn er tatsächlich existieren sollte, dann macht sich die Geschäftsführung möglicherweise in dem Moment strafbar, in dem sie das Honorar, auf das sie verzichtet hat, an sich selbst auszahlt. Zweitens sollten sich Anleger fragen, was die Geschäftsführung noch für sie tut, wenn sie dafür kein Geld bekommt bzw. wofür die Geschäftsführung überhaupt Geld bekommen sollte.
Bisher fiel ACI vor allem dadurch auf, dass in jedem Falle die Überweisungen an die Geschäftsführung regelmäßig erfolgten, die Ausschüttungen für die Anleger jedoch zurückgefordert (ACI-Fonds II. – V.) oder überhaupt keine gezahlt werden (ACI-Fonds VI. und VII.). Fragen der Anleger werden nur unbefriedigend beantwortet und man steht den Anlegern nicht im Rahmen einer Gesellschafterversammlung Rede und Antwort.
Vor Augen sollten sich die Anleger im ACI-Fonds VI zudem führen, dass obwohl es einen Forderungsverzicht geben soll, die Kassenbestände um rund 185.000,00 € im Jahr 2010 gesunken sind, ohne das nennenswerte Aktivitäten der Fondsgeschäftsführung zu verzeichnen waren. Wenn die Geschäftsführung einen effektiven Beitrag für die Anleger leisten will, dann sollte sie sich an dem von angeblich erklärten Forderungsverzicht festhalten lassen und den Fonds nicht zusätzlich belasten. Es wird Zeit, dass die Geschäftsführung die Anleger mit einem eigenen finanziellen Beitrag unterstützt und die Karten auf den Tisch legt. Die KANZLEI GÖDDECKE sitzt in jedem Falle für die Anleger mit am Tisch.
Quelle: eigener Bericht
27. Mai 2011 (Rechtsanwalt Marc Gericke)
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