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Alternative Capital Invest GmbH & Co. II. – V. Dubai Tower KG: Insolvenzverwalter fordert Ausschüttungen zurück !

Für Anleger nehmen die schlechten Nachrichten aus Gütersloh kein Ende. Der Insolvenzverwalter fordert nun die Ausschüttungen zurück. Anleger sollen also zum Verlust auch noch zahlen. Die Begründung des Insolvenzverwalters kann indes nicht überzeugen.

Seit über einem Jahr reißen die schlechten Nachrichten aus Gütersloh nicht mehr ab. War es erst der gescheiterte „YAMA-Deal“ und die damit den einzelnen Anlegern entstehenden Steuernachteile, kam letztes Jahr das endgültige Aus für die Fonds Alternative Capital Invest GmbH & Co. II. – V. Dubai Tower KG (ACI-Fonds II.- V.).

 

Was bisher jedoch nur als Möglichkeit im Raum stand, ist leider für die ACI Fonds II. – V. nun traurige Realität geworden.

 

Mit einem Schreiben von Mitte Januar 2011 zu den einzelnen Fonds fordert der Insolvenzverwalter die Anleger auf, ihre erhaltenen Ausschüttungen in den jeweiligen Fonds zurückzuzahlen. Die Zahlung soll binnen eines Monats erfolgen. Für den einzelnen Anleger können da beträchtliche Beträge zusammenkommen.

 

DIE UNTERLAGEN FÜR EINE VERTRETUNG UND WEITERE INFORMATIONEN FINDEN SIE HIER! (PDF)

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Es war davon auszugehen, dass der Insolvenzverwalter diesen Schritt gehen wird. Gleichwohl überzeugt die Begründung der Forderung nicht. Die Kanzlei GÖDDECKE kann nach derzeitigem Kenntnisstand nur davon abraten, die Zahlungen zu leisten.

 

Für die Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, von denen aus dem Schreiben überhaupt nicht hervorgeht, ob diese erfüllt sind. So wird zwar behauptet, die Zahlungen hätten zu einer Minderung des Kapitalanteils geführt, belegt ist dies jedoch nicht. Darüber hinaus sind die Anleger in den meisten Fällen keine Direktkommanditistin, sodass es auch hier weiterer Voraussetzungen zur Durchsetzung des Anspruches bedarf.

 

Interessant ist auch, dass die Ausschüttungen zurückgefordert werden, obwohl die Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderungen noch nicht einmal abgelaufen bzw. die Berechtigung und/oder das Bestehen der einzelnen Forderungen geprüft wurde.

 

Daneben sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass dem einzelnen Anleger möglicherweise seinerseits Ansprüche zustehen, die dem Anspruch entgegen gehalten werden können.

 

Die Kanzlei GÖDDECKE wird die Geltendmachung der Forderung weiter kritisch hinterfragen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Zahlung nicht empfohlen werden. Mandanten der Kanzlei GÖDDECKE werden noch gesondert informiert.

 

Quelle: Schreiben Dr. Nobert Westhoff, Januar 2011, eigene Recherche

 

19. Januar 2011 (Rechtsanwalt Marc Gericke)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“

 

DIE UNTERLAGEN FÜR EINE VERTRETUNG UND WEITERE INFORMATIONEN FINDEN SIE HIER! (PDF)


ACI - Alternative Capital Invest - Fonds II. – V.: Misslungenes Monopoly in Millionenmetropole



ACI – Alternative Capital Invest – Fonds II. – V.: Insolvenz jetzt beschlossene Sache – Anleger können Forderungen anmelden

 


ACI – Alternative Capital Invest Fonds II. – V.: Powerpleite statt geplanter Profite

 

 

 

 



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