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ApolloProMovie GmbH & Co Filmproduktion KG (ApolloProMovie 1. KG): Horror auch für die Anleger oder berechtigtes Hoffen ? Medienfonds sind zwischenzeitlich in Verruf geraten. Einerseits ist unklar, ob die mit der Anlage verfolgten steuerlichen Ziele auch endgültig erreicht werden. Andererseits leiden die Fonds unter zu geringen Einnahmen, die auf eine unglückliche Auswahl der Filmprojekte zurückzuführen sind. Zahlreiche Fonds befinden sich in Schieflage. Gleichwohl werden die Anleger – wie immer in solchen Fällen – beruhigt. Darauf sollte man sich nicht verlassen. In einem von der ApolloProMovie GmbH als geschäftsführende Komplementärin der ApolloProMovie GmbH & Co Filmproduktion KG (ApolloProMovie 1. KG) übersandten Bericht der Geschäftsführung Dezember 2009 an die Anleger heißt es zunächst, dass die Veranlagung der Beteiligungsgesellschaft antragsgemäß erfolgt sei. Dabei übersieht man jedoch leicht den Hinweis, dass die Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen und eine abschließende Beurteilung erst am Ende der Betriebsprüfung möglich ist. Eine Entwarnung für die Anleger sieht anders aus, die Finanzverwaltung kann die Lage jederzeit vollkommen anders beurteilen.
Für die Anleger ebenso bedeutsam sind die Hinweise zur finanziellen Situation. Erfreulicherweise wird diese relativ deutlich wie folgt dargestellt:
„Die Gesamtentwicklung der Beteiligungsgesellschaft bleibt angesichts der schlechten Erlössituation enttäuschend. Das durch die angespannte finanzielle Lage vieler Lizenzkäufer unverändert negative Marktumfeld lässt hier in 2010 keine entscheidende Verbesserung erwarten. Aus heutiger Sicht wird die Liquiditätsentwicklung der ApolloProMovie 1. KG daher aus der laufenden Verwertung der Filmrechte bis auf Weiteres keine Ausschüttung zulassen.“
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Die Lage der Filmfonds ist und bleibt angespannt. Einige befinden sich bereits in Insolvenz oder in Liquidation. Ob die laufenden Fonds sich aus eigener Kraft erholen, bleibt angesichts der wirtschaftlichen Lage fraglich. Spätestens mit einer solchen Einschätzung wird man die für die Frage der Verjährung maßgebliche Kenntnis der Anleger von einer Schieflage des Fonds annehmen müssen.
Was vielen Anlegern jedoch bisher noch nicht bewusst ist: Sie sitzen auf einem Schuldenberg. Teilweise wurden die Beteiligungen über eine „Anteilsfinanzierung“ erworben, d.h. von der eigentlichen Beteiligungssumme musste nur ein Teil (z.B. 60%) aufgebracht werden. Der Differenzbetrag sollte durch Gewinne und Erlöse verrechnet werden, wodurch sich (laut Prospekt) ein „positiver Hebeleffekt“ einstellen sollte. Was kaum ein Anleger weiß – dieser Hebeleffekt kann sich auch negativ auswirken. Die Differenz stellt eine teilweise offene Einlageforderung dar, die dazu führen kann, dass der Anleger diese auf Nachforderung noch leisten muss.
Im Ergebnis besteht für die betroffenen Anleger damit ein erhebliches Risiko. Sie können unter Umständen ihre Einlage und den steuerlichen Vorteil zu verlieren. Darüber hinaus droht eine Nachzahlung in Höhe der nicht durch die Bareinlage erbrachten Einlagesumme. Anleger wären damit dreifach geschädigt. Betroffen sein können Anleger der Beteiligungen ApolloProMedia, ApolloProMovie und ApolloProScreen. Die KANZLEI GÖDDECKE hilft, weiteren Schaden zu verhindern.
Quelle: Bericht der Geschäftsführung der ApolloProMovie 1. KG vom 18. Dezember 2009
06. Januar 2010 (Rechtsanwalt Marc Gericke)
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