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Cargofresh AG: Insolvenz – Informationen für Anleiheninhaber

Die Ahrensburger Cargofresh AG, Hersteller von Kühlsystemen, ist insolvent. Das Amtsgericht Reinbek eröffnete mit Beschluss vom 01.02.2010 das Insolvenzverfahren. Die Insolvenz trifft insbesondere Kunden der Accessio Wertpapierhandelshaus AG (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG). Wir haben Informationen für die Inhaber von Cargofresh-Anleihen zusammengestellt.

Das Insolvenzverfahren hat zur Folge, dass Inhaber von Cargofresh-Anleihen ihre Forderungen gegenüber der Cargofresh AG im Insolvenzverfahren geltend machen können. Hierfür hat das Amtsgericht Reinbek eine Frist bis zum 16.03.2010 gesetzt.

 

Um die Chance auf Rückzahlung eines Teils des Nennbetrages zu wahren, sollten sich Anleger überlegen, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und die Rückzahlungsforderung zur Insolvenztabelle anmelden zu lassen. Denn im Gegensatz zu Genussscheininhabern, die im Insolvenzverfahren meist „am Ende der Schlange“ stehen, sind die Inhaber von Anleihen der Cargofresh AG besser gestellt.

 

Der Termin zur Gläubigerversammlung wurde auf den 27.04.2010 gesetzt. In diesem Termin wird unter anderem der Bericht des Insolvenzverwalters präsentiert und der weitere Fortgang des Insolvenzverfahrens beschlossen. Außerdem werden in diesem Termin die angemeldeten Forderungen geprüft.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Wieder einmal haben Kunden der Accessio das Nachsehen. Die Anleihen der Cargofresh AG sind ein gutes Beispiel dafür, was von der „Beratungsqualität“ des Wertpapierhandelshauses zu halten ist. Gerade auf das Risiko eines möglichen Totalverlustes – welches nun mit der Insolvenz mehr denn je droht – wurde meistens nicht hingewiesen. Dies berichten Accessio-Kunden, die von der KANZLEI GÖDDECKE gegen das Wertpapierhandelshaus vertreten werden.

 

Die KANZLEI GÖDDECKE übernimmt für Inhaber von Cargofresh-Anleihen die Kündigung und Anmeldung der Forderungen. Ein entsprechendes Auftragsformular finden Sie hier.

 

Daneben kommen häufig auch Schadensersatzansprüche gegen Accessio wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht. Die KANZLEI GÖDDECKE berät Sie hierzu gerne unter der Telefonnummer 02241-1733-23.

 

Quelle: Amtsgericht Reinbek, Beschluss vom 01. Februar 2010, Az. 8 IN 326/09

 

05. Februar 2010 (Rechtsanwalt Sebastian Hofauer)

 

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