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Alternative Capital Invest GmbH & Co. VII. Dubai Fonds KG: OLG Hamm verurteilt Hans-Uwe und Robin Lohmann zu SchadensersatzDas Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) hat die Gütersloher Fondsinitiatoren Hans-Uwe und Robin Lohmann in sechs Fällen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Es hob damit anderslautende Urteile des Landgerichts Dortmund auf. Die Kläger können nunmehr auf eine Rückzahlung ihrer Gelder hoffen.Was lange währt, wird endlich gut. Unter diesem Motto dürften die Anleger die nunmehr vom OLG Hamm erlassenen Urteile sehen. Denn es war ein langer Weg, den die Kläger beschreiten mussten, um die Justiz davon zu überzeugen, dass die Versprechungen der vermeintlichen Immobilienexperten Hans-Uwe und Robin Lohmann nur „Schall und Rauch“ waren. Das OLG Hamm hat insgesamt fünf erhebliche Fehlinformationen festgestellt, von denen hier nur zwei kurz erwähnt werden sollen.
So werden z. B. die vermeintlichen Erfolge des Vorgängerfonds ACI VI. im Prospekt hervorgehoben, indem behauptet wird, dort seien bereits Gewinne in Höhe von AED 30 Mio. realisiert worden. Tatsächlich gab es eine solche Gewinnrealisierung aber nicht.
Des weiteren gab es beim ACI-Fonds VII. eine Besonderheit: Die Anleger der Vorgängerfonds konnten sich am ACI-Fonds VII. beteiligen, indem sie ihren Abfindungsanspruch gegen den Vorgängerfonds abtreten (sog. Re-Investitionen). Also flossen zunächst keine liquiden Mittel an den ACI-Fonds VII. Da der Fonds aber schon in 2008 das gesamte Anlagevermögen investieren wollte, hätten die Zahlungen aus den Abtretungen noch in 2008 von den Vorgängerfonds an den ACI-Fonds VII. fließen müssen. Tatsächlich war dies aber schon aus rechtlichen Gründen nicht möglich, so dass zwingend eine Zwischenfinanzierung erfolgen musste. Daher nahm der Fonds Ende 2008 ein Darlehen in Höhe von rd. € 30 Mio. bei einer anderen ACI-Gesellschaft auf. Im Prospekt wird dagegen behauptet, dass eine Fremdkapitalaufnahme nicht erforderlich sei. In diesem Zusammenhang hat das OLG Hamm auch deutliche Worte zum prozessualen Verhalten der Herren Lohmann gefunden, die regelmäßig ihren eigenen Vortrag korrigieren mussten. Es heißt hierzu:
„Insoweit stand fest, dass aus den Re-Investitionen zum Jahresende kein Kapital für Investitionen der Dubai VII Fondsgesellschaft fließen würde, die aus steuerlichen Gründen jedoch zwingend bis zum 31.12.2008 vorzunehmen waren. Es ist daher schlicht falsch und stellt nach Überzeugung des Senats eine bloße Schutzbehauptung dar, wenn die Beklagten sich nunmehr in zweiter Instanz darauf zurückziehen, man sei davon ausgegangen, dass die Einlagezahlung auch bei den Re-Investments rechtzeitig vor dem 31.12.2008 erfolgen würde. Die Beklagten setzen sich damit über die von ihnen selbst zugestandene Tatsache der mangelnden Auszahlungsreife der Auseinandersetzungsguthaben aus den Vorgängerfonds hinweg und begeben sich zugleich in offenen Widerspruch mit ihrem früheren Verteidigungsvorbringen.“
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Das Urteil überzeugt in jeder Hinsicht und ist gut begründet. Da im Hinblick auf die Herren Lohmann noch keine Verjährung der Prospekthaftungsansprüche eingetreten war, musste sich das OLG Hamm letztlich nicht damit auseinandersetzen, ob sich die Herren Lohmann ggfls. auch strafbar gemacht haben. Allerdings spricht nach den Feststellungen des Gerichts Einiges dafür, so dass auch für diejenigen Anleger, die bislang noch nichts unternommen haben, der „Zug noch nicht abgefahren“ sein muss. Die KANZLEI GÖDDECKE berät Sie gern.
Quelle: OLG Hamm, Urteil vom 23. Januar 2014, Az. 34 U 221/12 (n. rkr.)
27. Januar 2014 (Rechtsanwalt Mathias Corzelius)
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