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Alternative Capital Invest: Landgericht Dortmund verurteilt Robin Lohmann zu Schadensersatz Das Landgericht Dortmund hat mit mehreren Versäumnisurteilen Herrn Robin Lohmann zur Zahlung von Schadensersatz an Anleger der ACI-Fonds V. und VII. verurteilt. Hierbei wurde es Herrn Lohmann insbesondere zum Verhängnis, dass er sich den Klagen entzog und das Landgericht Dortmund eine öffentliche Zustellung beschloss. Er bekam von den Zustellungen wohl nichts mit und verpasste eine fristgerechte Verteidigungsanzeige. Sehr zu seinem Nachteil. Nach diesseitiger Kenntnis handelt es sich bei den Versäumnisurteilen um die ersten Entscheidungen im Hinblick auf etwaige Schadensersatzpflichten im Zusammenhang mit den ACI-Fonds.
Allerdings handelt es sich hier „nur“ um Versäumnisurteile. Solche ergehen, wenn sich die Gegenseite nach Klagezustellung nicht rührt und dem Gericht nicht mitteilt, dass sie sich gegen die Klage verteidigen werde. In einem solchen Fall prüft das Gericht die Rechtlage allein auf Grundlage des Klagevortrages und unterstellt ihn als wahr. Bejaht es auf dieser Basis eine Haftung, ergeht ein entsprechendes Versäumnisurteil. Gegen dieses kann der verurteilte Beklagte innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, was Herr Robin Lohmann nach telefonischer Auskunft des Landgerichts Dortmund auch getan hat.
Durch die Urteile hat das Landgericht Dortmund aber schon zu erkennen gegeben, dass der Klagevortrag der KANZLEI GÖDDECKE Substanz hat und für sich genommen zu einer Haftung von Herrn Robin Lohmann führt. Dies ist gerade in den ACI-Fällen von besonderer Bedeutung, weil die Herren Lohmann (Vater und Sohn) in den verschiedenen Verfahren als erstes immer behaupten, die Klagen seien schon unschlüssig, d. h., selbst bei Zugrundlegung des Klagevortrages nicht ausreichend für eine Verurteilung. Dem hat das Gericht durch den Erlass der Versäumnisurteile jetzt in Hinblick auf Herrn Robin Lohmann eine Absage erteilt.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Die Urteile sollten weder über- noch unterbewertet werden. Aber sie sind das, was sie sind: Vollstreckungsfähige gerichtliche Titel gegen Herrn Robin Lohmann. Nach derzeitigem Stand ist damit zu rechnen, dass es im Rahmen des ACI-Komplexes demnächst weitere Entscheidungen geben wird. Die KANZLEI GÖDDECKE hält Sie auf dem Laufenden.
Quelle: Landgericht Dortmund, Urteile vom 17. Februar 2012, Az. 21 O 242/11 und 21 O 208/11
04. April 2012 (Rechtsanwalt Mathias Corzelius)
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