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Bürgschaft: Alte Bürgschaftsurteile zu Lasten von Bankkunden werden einkassiert Im Oktober 1993 hat das Bundesverfassungsgericht für viele Bürgschaftskunden von Banken ein Befreiungswort gesprochen. Leider halten sich nicht alle Kreditinstitute an diese Regel und vollstrecken noch aus so genannten Alturteilen. Das müssen sich Bürgen nicht länger gefallen lassen. Sind Bürgschaften für Kreditschulden naher Angehöriger gegeben worden und können diese vom Bürgen nicht bezahlt werden, so sind diese Verbindlichkeiten oftmals unwirksam und müssen nicht erfüllt werden. So jedenfalls sieht es das oberste deutsche Verfassungsgericht und gibt vielen Betroffenen wieder finanzielle Luft zum Atmen.
Hat die Bank noch aus der Zeit vor diesem Rechtsspruch ein Urteil zu ihren Gunsten gegen einen Bürgen, darf sie diese Grundsatzentscheidung nicht einfach ignorieren und den Gerichtsvollzieher zum Eintreiben der vermeintlichen Forderung auf den Weg bringen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2005 entschieden und damit seine Rechtsprechung über sittenwidrige Bürgschaften ausdrücklich bestätigt.
Der Bundesgerichtshof hat die verfassungsrechtlichen Vorgaben konkret umgesetzt und der Bank untersagt, wegen des alten Bürgschaftsurteils vorzugehen. Auch darf sie nicht wegen des aus diesem Prozess aus alter Zeit noch vorhandenen Kostenfestsetzungsbeschlusses Zwangsmaßnahmen einleiten.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Erfreulich ist, dass das Bundesverfassungsgericht seine etwa 13 Jahre vorher getroffene Entscheidung bestätigt, sondern damit zugleich aus Sicht der Kanzlei Göddecke einer anderen Diskussion einen Riegel vorschiebt.
Denn von Bankenseite wird vielfach der Einwand erhoben, dass die „sittenwidrige Bürgschaft“ nahe stehender Personen nicht mehr zeitgemäß wäre, weil es inzwischen die Restschuldbefreiung im Anschluss an ein Insolvenzverfahren gäbe. Dieser von Seiten der Finanzwelt vorgeschlagene Ausweg dürfte damit „verstopft“ sein.
Für „Altbürgen“ gilt es, selbstbewusst die Rechte einzufordern und solche unwirksamen Alturteile heraus zu verlangen.
Quelle: Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 25. April 2006, Az XI ZR 330/05 Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 06.12.2005, Az 1 BvR 1905/02
05. Februar 2008 (Hartmut Göddecke)
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