![]() |
|||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Bürgschaft: kürzere Verjährungsfristen sorgen für schnellere finanzielle Freiheit Weil früher Bürgschaften faktisch einen Bestand über 30 Jahre hatten, spielte das Argument der Verjährung lange Zeit nahezu keine Rolle. Seit der Gesetzesänderung im Jahre 2002 hat sich die Position des Bürgen in diesem Punkt verbessert. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte in seiner Entscheidung vom 29.01.2008, wann nach neuem Verjährungsrecht nicht mehr gezahlt werden muss. Für Bürgen lohnt sich der genaue Blick auf die Bürgschaftsurkunde. Denn seit dem Jahre 2002 gilt nach neuem Recht für eingegangene selbstschuldnerische Bürgschaften nur noch eine dreijährige Verjährungsfrist – die früher geltende 30-jährige Verjährungsregel ist damit vom Tisch.
Für den Beginn dieser dreijährigen Frist kommt es nach dem Gesetzestext nicht darauf an, wann der Berechtigte aus der Bürgschaft den Bürgen zur Zahlung aufgefordert hat. Eines solchen Appells durch den Bürgschaftsgläubiger bedarf es nicht, um Fristen in Gang zu setzen. So formuliert der BGH deutlich, dass der Anspruch aus der eingegangenen Bürgschaft gleichzeitig mit der Forderung entsteht, für die der Bürge sich verpflichtet hat.
Das bedeutet konkret, dass die Verjährungsuhr schon in dem Moment zu ticken beginnt, wenn die Schuld gegenüber dem Hauptschuldner, für den der Bürge seine Erklärung abgegeben hat, fällig gestellt wird. Die Frist endet praktisch in den meisten Fällen am Silvester des dritten Jahres; am darauf folgenden Neujahrstag gilt die Verpflichtung nicht mehr.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Vielen Bürgen dürfte mit dieser Entscheidung des BGH ein Stein vom Herzen gefallen sein. Denn die enge zeitliche Grenze gibt vielen Bürgen Hoffnung, dem Bürgschaftsjoch entkommen zu sein. In der Praxis ist es in vielen Fällen schwierig, den Zeitpunkt des Entstehens der Bürgschaftsverpflichtung zu bestimmen, da Bürgschaftsformulare vom Gesetz abweichende Bedingungen setzen können. Aber nicht alle Abweichungen von den gesetzlichen Vorschriften sind erlaubt. Wo ein Vorgehen sinnvoll ist; darüber berät Sie die KANZLEI GÖDDECKE gern.
Quelle: Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 29. Januar 2008, Az XI ZR 160/07
24. Februar 2009 (Hartmut Göddecke)
Weitere interessante Artikel zu diesem Forum finden Sie „hier“
|
|
|||||||||||||||||||||
MENÜ
Direkter Zugriff auf wichtige Seiteninhalte: › Home › News › Projekte › Foren › Beratung › Publika › Presse › Medienecho › Service › Magazin › Über uns › Links › Anfahrt › Kontakt › Impressum › Datenschutz-Infos
KRI-SPEZIAL:
I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus: Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen: Spezialseite zu Film- und Medienfonds filmfonds.rechtinfo.de Spezialseite zu Schiffsfonds schiffsfonds.rechtinfo.de MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG medpro.rechtinfo.de Lehman Brothers lehman.rechtinfo.de ACI Alternative Capital Invest aci.rechtinfo.de DFO/DBVI/Privatbank Reithinger: dbvi.rechtinfo.de MWB Vermögensverwaltungs AG mwb.rechtinfo.de Securenta/Göttinger Gruppe securenta.rechtinfo.de Accessio Wertpapierhandelshaus AG accessio.rechtinfo.de Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de Futura Finanz GmbH & Co. KG futura-finanz.rechtinfo.de MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG msf.rechtinfo.de VIP 3 und 4 Medienfonds vip.rechtinfo.de II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche: Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht: Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter: http://twitter.com/rechtinfo KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed rss.rechtinfo.de Online-Rechtsberatung uvm. www.rechtinfo-rat.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht www.erb-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen www.widerrufsbelehrungen.de Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/ bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten www.steuern-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag) www.arbeit-rechtinfo.de Mehr Sicherheit im Finanzdschungel www.rechtinfo-check.de Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo KAPITALRECHTinfo Im Überblick www.gerecht.de Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de |