![]() |
|||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Bürgschaft: Sittenwidrige Kreditbesicherung durch Bundesgerichtshof wiederholt gestopptDer Bundesgerichtshof (BGH) verhalf einem so genannten Mitdarlehensnehmer aus einem Not leidenden Kredit. Den Kredithäusern erklärte das oberste Gericht dabei jetzt erstmalig, dass eine spätere Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sittenwidrige Bürgschaften und Kreditverpflichtungen nicht legalisiert. Außerdem bekräftigte der BGH seine Linie, wonach nicht jeder Kreditnehmer einer Bank für das Darlehen, was einem anderen nützt, zu haften hat.Erstmalig musste sich jetzt der BGH mit der Frage beschäftigen, ob sittenwidrige Bürgschaften und anrüchige Kredithaftung wieder salonfähig werden, nur weil der aus diesen Geschäften Verpflichtete insgesamt so übermäßig stark finanziell gebunden ist, dass er in ein gerichtliches Insolvenzverfahren treten muss – oder zumindest eine solche Gefahr besteht.
Nicht vollkommen unerwartet bricht der Bankensenat eine weitere Lanze für vollkommen überschuldete Personen, die in Kredite und Bürgschaften verstrickt sind; denn die Mehrheit der Land- und Oberlandesgerichte entschieden sich schon zu Gunsten sittenwidrig Verpflichteter.
Erfreulich ist ebenfalls, dass die Richter in Karlsruhe nochmals klar stellen, dass man nur dann wirklicher Kreditverpflichteter mit eigenen Schulden ist, wenn man auch einen eignen Nutzen aus dem Kreditgeschäft hat.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Das klare Signal des Bundesgerichthofs war dringend erforderlich, auch wenn sich die meisten Gerichte schon auf eine klare Argumentationslinie zu Gunsten überschuldeter Bankkunden festgelegt haben. Danach bleibt die Bürgschaft – und die diesem Rechtsinstitut gleichgestellte Mithaftung für einen Kredit – sittenwidrig, selbst wenn rein theoretisch die Restschuldbefreiung nach einem mehrjährigen privaten Insolvenzverfahren möglich wäre.
Ebenfalls wird die seit etwa vier Jahren bestehende Tendenz des BGH fest gezurrt. Bei der Antwort auf die Frage, ob jemand Kreditnehmer oder lediglich Mithaftender ist, ist auf sämtliche Details des gesamten Geschehens abzustellen. So kommt es unter anderem auf den Verwendungszweck des Darlehens an und wie sich beispielsweise die Rückzahlung gestaltet. Zu den Detailfragen berät die KANZLEI GÖDDECKE.
Quelle: Bundesgerichthof (BGH) Urteil vom 16. Juni 2009, Az.XI ZR 569/07
10. August 2009 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)
Weitere interessante Artikel zu diesem Forum finden Sie "hier" :: Bürgschaft: Wenn die Bank zu weit geht und der Bürge zu Unrecht ausgenutzt wird :: Eine Urteilsbesprechung von Rechtsanwalt Hartmut Göddecke, veröffentlicht in der Zeitschrift für Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Heft 11 / 2009 finden Sie hier. |
|
|||||||||||||||||||||
MENÜ
Direkter Zugriff auf wichtige Seiteninhalte: › Home › News › Projekte › Foren › Beratung › Publika › Presse › Medienecho › Service › Magazin › Über uns › Links › Anfahrt › Kontakt › Impressum › Datenschutz-Infos
KRI-SPEZIAL:
I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus: Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen: Spezialseite zu Film- und Medienfonds filmfonds.rechtinfo.de Spezialseite zu Schiffsfonds schiffsfonds.rechtinfo.de MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG medpro.rechtinfo.de Lehman Brothers lehman.rechtinfo.de ACI Alternative Capital Invest aci.rechtinfo.de DFO/DBVI/Privatbank Reithinger: dbvi.rechtinfo.de MWB Vermögensverwaltungs AG mwb.rechtinfo.de Securenta/Göttinger Gruppe securenta.rechtinfo.de Accessio Wertpapierhandelshaus AG accessio.rechtinfo.de Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de Futura Finanz GmbH & Co. KG futura-finanz.rechtinfo.de MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG msf.rechtinfo.de VIP 3 und 4 Medienfonds vip.rechtinfo.de II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche: Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht: Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter: http://twitter.com/rechtinfo KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed rss.rechtinfo.de Online-Rechtsberatung uvm. www.rechtinfo-rat.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht www.erb-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen www.widerrufsbelehrungen.de Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/ bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten www.steuern-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag) www.arbeit-rechtinfo.de Mehr Sicherheit im Finanzdschungel www.rechtinfo-check.de Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo KAPITALRECHTinfo Im Überblick www.gerecht.de Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de |