![]() |
|||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Bürgschaft: Bürge haftet nicht für „indirekte“ Schulden Gerade im Baubereich sind Bürgschaften an der Tagesordnung; sie gelten z. B. für die Ausführung von Bauleistungen und gezahlte Vorschüsse als auch für Gewährleistungen. Sie werden im Regelfall von den Geschäftsführern und Gesellschaftern der Baufirma übernommen. Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat mit seinem Urteil vom 16.09.2011 die Haftungsweite für „indirekte“ Schulden ausgeschlossen. Anlass für den Rechtsstreit war die Frage der Reichweite einer Bürgschaft. Sollte sie die Schulden einer Bauunternehmung auch dann übernehmen, wenn sich dieses Unternehmen an einer Arbeitsgemeinschaft (=ARGE) beteiligt und diese ARGE den Bauauftrag durchführt? Während das Landgericht Wiesbaden als erste Instanz den weiten Rahmen der Bürgschaft bejahte (LG Wiesbaden, Urt. v. 11. März 2011, Az. 13 O 51/10), wiesen die Frankfurter Richter die Forderung auf Zahlung aus der Bürgschaft ab.
Als einen zentralen Punkt sahen die OLG-Richter die Person des Hauptschuldners, für den der Bürge einstehen wolle. Der Bürge will sich nicht eine zusätzliche Haftung für weitergehende Verpflichtungen aufladen, als ursprünglich ins Auge gefasst. Weil der Bürgschaftsvertrag grundsätzlich keine Erweiterung auf dritte Personen, Zusammenschlüsse oder Organisationen vorsieht, braucht sich der Bürge nicht darauf einzustellen. Für derartige Verbindungen, in die der Hauptschuldner eingetreten ist, will und muss er nicht einstehen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Derjenige, für den sich der Bürge verpflichten möchte, ist von zentraler Bedeutung. Deshalb ist die Ansicht der hessischen Richter konsequent, wenn sie argumentieren: Es kommt auf die Person des Hauptschuldners an, seine Bonität und seine Zuverlässigkeit. Nur wenn der Bürgschaftsvertrag eine ausdrückliche Erweiterung für Bündnisse enthält, an denen sich der Hauptschuldner beteiligt, kann die Bürgschaft erweitert werden. Diese Argumentation überzeugt, denn ansonsten hätte es der Hauptschuldner in der Hand, ob und inwieweit er den Bürgen in die Haftung führt. Bürgen können angesichts dieser klaren Begrenzung aufatmen.
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt/M. (OLG Frankfurt/M.) Urt. v. 16. September 2011, Az. 19 U 78/11
14. November 2011 (Rechtanwalt Hartmut Göddecke)
Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“
Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite
|
|
|||||||||||||||||||||
MENÜ
Direkter Zugriff auf wichtige Seiteninhalte: › Home › News › Projekte › Foren › Beratung › Publika › Presse › Medienecho › Service › Magazin › Über uns › Links › Anfahrt › Kontakt › Impressum › Datenschutz-Infos
KRI-SPEZIAL:
I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus: Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen: Spezialseite zu Film- und Medienfonds filmfonds.rechtinfo.de Spezialseite zu Schiffsfonds schiffsfonds.rechtinfo.de MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG medpro.rechtinfo.de Lehman Brothers lehman.rechtinfo.de ACI Alternative Capital Invest aci.rechtinfo.de DFO/DBVI/Privatbank Reithinger: dbvi.rechtinfo.de MWB Vermögensverwaltungs AG mwb.rechtinfo.de Securenta/Göttinger Gruppe securenta.rechtinfo.de Accessio Wertpapierhandelshaus AG accessio.rechtinfo.de Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de Futura Finanz GmbH & Co. KG futura-finanz.rechtinfo.de MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG msf.rechtinfo.de VIP 3 und 4 Medienfonds vip.rechtinfo.de II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche: Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht: Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter: http://twitter.com/rechtinfo KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed rss.rechtinfo.de Online-Rechtsberatung uvm. www.rechtinfo-rat.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht www.erb-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen www.widerrufsbelehrungen.de Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/ bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten www.steuern-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag) www.arbeit-rechtinfo.de Mehr Sicherheit im Finanzdschungel www.rechtinfo-check.de Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo KAPITALRECHTinfo Im Überblick www.gerecht.de Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de |