Archivsuche:
    NEWS

Widerruf Button
Web Akte Button
Rückservice - Callback
Jetzt Rechtslage testen!
JETZT KAPITALRECHTinfo - Das Mandantenmagazin der Kanzlei Göddecke - bestellen!
Fragen, Anregungen, Kritik?!



Folgen Sie uns:

Follow rechtinfo on Twitter


Verwaltungsaufwand darf nicht auf Kunden abgewälzt werden

  • Unwirksamkeit von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucher- und Unternehmerdarlehen
  • Unangemessene Benachteiligung auch des gewerblichen Kreditnehmers

Im Rahmen der Verwaltung und Erweiterung seines Immobilienvermögens nahm ein Unternehmen in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt drei Darlehen bei der nun beklagten Bank auf. Das Bankhaus sicherte sich durch entsprechende Klausel ein sog. „Bearbeitungsentgelt für Vertragsschluss“ in Höhe von jeweils 10.000 Euro zu. Mit der Begründung, er habe als Verbraucher gehandelt, fordert der Darlehensnehmer diese Gebühr nun von der Bank zurück.

Unangemessene Benachteiligung des Bankkunden

Das Landgericht Hannover hielt die Klage des Kreditnehmers für begründet und sprach ihm die geforderte Rückzahlung der Bearbeitungskosten zu. Zunächst widersprach das Gericht der Argumentation der Bank, bei der in Rede stehenden Klausel handele es sich um keine Allgemeine Geschäftsbedingung. Vielmehr sei nicht erkennbar, dass der Kreditnehmer eine Möglichkeit zur Abänderung der Vereinbarung über das Bearbeitungsentgelt gehabt hätte. Somit läge eine kontrollfähige Preisnebenabrede vor, die mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar sei.

 

Gänzlich ohne Bedeutung in diesem Zusammenhang ist nach Ansicht des Gerichtes, ob der Bankkunde als Privatmann oder als Gewerbetreibender gehandelt habe. Die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Jahre 2014 für Verbraucherverträge aufgestellt habe, seien auch gegenüber Selbstständigen anwendbar. Auch wenn der geschäftserfahrene Unternehmer nicht in gleichem Maße schutzbedürftig sei, wie der Verbraucher, dürfe die Bank den Aufwand für ihre eigenen Verpflichtungen nicht auf den Kreditnehmer abwälzen.

 

Praxistipp der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE

Im Juli 2017 schloss sich der BGH dieser Sichtweise des LG Hannover im Kern an und stellte klar, dass Bearbeitungsgebühren auch bei Gewerbekrediten nicht haltbar sind. Betroffene Unternehmer sollten ihre Darlehensverträge nun zeitnah anwaltlich prüfen lassen, um etwaige Verjährungsfristen einhalten zu können; schließlich geht es zum einen grundsätzlich um viel Geld und zum zweiten kann in diesem Zusammenhang oftmals noch billiger finanziert werden.

 

Quelle: Landgericht Hannover (LG Hannover) Urt. v. 04. Juni 2015, Az. 3 O 354/14

 

28. August 2017 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)

Tel.: 0 22 41 / 17 33 - 20


:: Bundesgerichtshof erklärt Bearbeitungsentgelte bei Unternehmerkrediten für unwirksam




REFERENZEN:









Button Anwaltskompass







Göddecke Rechtsanwälte Anlagerecht

Elite Report - Top Adressen im Anlagerecht

Kapital-rechtinfo.de von Anwaltsblatt positiv bewertet

KRI-SPEZIAL:

I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus:

Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen:

Spezialseite zu Film- und Medienfonds
filmfonds.rechtinfo.de

Spezialseite zu Schiffsfonds
schiffsfonds.rechtinfo.de

MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG
medpro.rechtinfo.de

Lehman Brothers
lehman.rechtinfo.de

ACI Alternative Capital Invest
aci.rechtinfo.de

DFO/DBVI/Privatbank Reithinger:
dbvi.rechtinfo.de

MWB Vermögensverwaltungs AG
mwb.rechtinfo.de

Securenta/Göttinger Gruppe
securenta.rechtinfo.de

Accessio Wertpapierhandelshaus AG
accessio.rechtinfo.de

Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de

Futura Finanz GmbH & Co. KG
futura-finanz.rechtinfo.de

MSF Master Star Fund
Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG
msf.rechtinfo.de

VIP 3 und 4 Medienfonds
vip.rechtinfo.de
II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche:

Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen

Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen

Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht:

Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter:
http://twitter.com/rechtinfo

KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed
rss.rechtinfo.de

Online-Rechtsberatung uvm.
www.rechtinfo-rat.de

Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht
www.erb-rechtinfo.de

Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen
www.widerrufsbelehrungen.de

Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/
bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten
www.steuern-rechtinfo.de

Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag)
www.arbeit-rechtinfo.de

Mehr Sicherheit im Finanzdschungel
www.rechtinfo-check.de

Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de

Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo
KAPITALRECHTinfo

Im Überblick
www.gerecht.de

Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de