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Cargofresh AG: Weitere Anleihe aus dem Exklusivvertrieb von ACCESSIO vor Totalverlust  

Wieder einmal gibt es schlechte Nachrichten für Kunden der ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG (früher Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG).   Die Ahrensburger Cargofresh AG, Hersteller von Kühltechniksystemen, hat am 12.11.2009 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt; es wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt.

Der Name Cargofresh dürfte einigen Kunden der ACCESSIO nicht unbekannt sein: Zu dem Kreis der „üblichen verdächtigen“ Wertpapiere, die Kunden der ehemaligen Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG verkauft wurden, gehörten auch zwei Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Cargofresh AG. Das Unternehmen hatte sich mit den Schuldverschreibungen aus den Jahren 2005 (WKN A0EY52) und 2006 (WKN A0JQ95) insgesamt € 28 Mio. Fremdkapital verschafft.

 

Bereits im Vorfeld wurde auf Gläubigerversammlungen beschlossen, die Verzinsung der Unternehmensanleihen aus dem Jahre 2005 herabzusetzen. Für die zweite Anleihe aus dem Jahre 2006 sollte dies Ende November geschehen.

 

Kunden wurden die Unternehmensanleihen der Cargofresh AG meist mit hohen Zinsversprechungen schmackhaft gemacht. Häufig passten diese Anleihen jedoch überhaupt nicht zum Anlegerprofil des Kunden. Auch wurde in der Regel nicht über das Risiko eines Totalverlustes und die eingeschränkte Handelbarkeit der Anleihen informiert.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Erneut stehen Wertpapiere aus dem Exklusivvertrieb der ACCESSIO vor dem Totalverlust. Hier wird wieder einmal deutlich, was von der „Beratungsqualität“  des Wertpapierhandelshauses zu halten ist. Es ging augenscheinlich darum, den Kunden immer wieder die gleichen Wertpapiere anzudrehen, ohne Rücksicht darauf, ob diese zu den Bedürfnissen des Kunden passen oder nicht. Die Chancen für Geschädigte stehen aber nicht schlecht. In vielen Fällen liegen gravierende Beratungsmängel vor, die Schadensersatzansprüche der Anleger begründen. Auch die Beweislage verbessert sich zunehmend für die Kunden. Wie wir bereits berichteten, hat das Landgericht Itzehoe in einem Prozess die Vorlage der Tonbandprotokolle als Beweismittel angeordnet. Anleger sollten sich darüber bewusst sein, dass mitunter wegen drohender Verjährung schnelles Handeln erforderlich ist.

 

Quellen: Amtsgericht Reinbek, Anordnung vom 12. November 2009, 8 IN 326/09 (Abkürzung)

Bekanntmachung der Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung vom 21. September 2009 der Cargofresh AG
Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung der Cargofresh AG am 30. November 2009

 

25. November 2009 (Rechtsanwalt Sebastian Hofauer)


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