Archivsuche:

Widerruf Button
Web Akte Button
Rückservice - Callback
Jetzt Rechtslage testen!
JETZT KAPITALRECHTinfo - Das Mandantenmagazin der Kanzlei Göddecke - bestellen!
Fragen, Anregungen, Kritik?!



Folgen Sie uns:

Follow rechtinfo on Twitter


Volltext als

DCM AG: Widerrufsbelehrung fehlerhaft – Anleger bekommt volle Einlage zurück

Das Landgericht München I hat die DCM Verwaltungs GmbH & Co. Renditefonds 13 KG durch Urteil vom 16.02.2006 (3HK O 17176/05) zur vollständigen Rückzahlung der Einlage verpflichtet, nachdem ein Anleger die Beitrittserklärung wirksam widerrufen hatte. U. a. erwies sich der Zusatz „Datum des Poststempels“ in der Belehrung als fehlerhaft. Wichtig: Im anschließenden Berufungsverfahren wurde vor dem OLG München (23 U 2474/06) ein Vergleich geschlossen, der für die Klägerin immer noch wirtschaftlich positiv ist. Die nachfolgenden Ausführungen sind daher teilweise obsolet. Allerdings hält die Kanzlei Göddecke die im Urteil des Landgericht München I vertretene Rechtsauffassung für richtig. Näheres hierzu finden Sie unter www.datum-des-poststempels.de.  

Der Anleger war im Rahmen einer sog. Haustürsituation zum Beitritt veranlasst worden. Die gleichzeitig erteilte Widerrufsbelehrung enthielt hinter der eigentlich richtigen Aussage, dass für die Fristwahrung die Absendung des Widderrufs genügt, allerdings den Klammerzusatz „Datum des Poststempels“. Dies sah das Landgericht München I in Übereinstimmung mit der Kanzlei Göddecke als irreführend an. Denn tatsächlich kommt es nach den gesetzlichen Bestimmungen auf irgendein Poststempeldatum nicht an. Ein solches ist für die Fristwahrung völlig unerheblich. Weil aber der Eindruck erweckt wird, als habe dieses Datum irgendeine Relevanz, wird der Verbraucher durch die Belehrung in die Irre geführt. Dies führt dann zur vollständigen Fehlerhaftigkeit der Belehrung, so dass die Beitritterklärung noch widerrufen werden konnte.

 

Für die DCM AG könnte das Urteil verheerende Folgen haben. Denn der Zusatz findet sich tausendfach in den Widerrufsbelehrungen zahlreicher Fondsgesellschaften.

 

Aber noch aus einem anderen Grund ist das Urteil erwähnenswert. Denn üblicherweise wendet die Rechtsprechung auch bei einem wirksamen Widerruf die sog. „Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft“ an, so dass der Anleger nicht seine Einlage, sondern allenfalls sein oftmals wesentlich geringeres Auseinandersetzungsguthaben erhält. Dem war hier nicht, weil die DCM in eine prozessuale Falle tappte. Denn der Anleger hatte – was zulässig ist – schlicht behauptet, dass sein Auseinandersetzungsguthaben ohnehin den eingeklagten Einlagebetrag erreichen würde, so dass es letztlich egal sei, ob die „Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft“ nun anwendbar seinen oder nicht. Dem war die DCM nicht entgegengetreten, was nach der Zivilprozessordnung (ZPO) zur Folge hat, dass diese Behauptung aus richtig zu unterstellen ist. Demnach hat das Landgericht München I die DCM zur Rückzahlung der vollen Einlage verpflichtet.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Das Urteil ist in zweierlei Hinsicht brisant. Zum einen erklärt es einen Hinweis für unzulässig, der in Deutschland nicht nur von Anlagegesellschaften millionenfach verwendet wird. Zum anderen zeigt es auch, dass viele Vorteile auch durch eine kluges Ausnutzen der prozessualen Möglichkeiten erreicht werden können. Die Kanzlei Göddecke empfiehlt daher nicht nur den DCM-Anlegern einen Blick in die Widerrufsbelehrungen. Findet sich dort der Zusatz „Datum des Poststempels“ stehen die Chancen für einen vorzeitigen Ausstieg nicht schlecht.

 

Quelle: Landgericht München I (Urteil vom 16.02.2006 – 3HK O 17176/05); OLG München (23 U 2474/06)

 

17. Juli 2006 (MC)

 

 

Hinweis auf weitere Dokumente / Berichte auf www.kapital-rechtinfo.de:

 

:: DCM AG: Widerrufsbelehrungen auf dem Prüfstand

zum Archiv | nach oben


REFERENZEN:









Button Anwaltskompass







Göddecke Rechtsanwälte Anlagerecht

Elite Report - Top Adressen im Anlagerecht

Kapital-rechtinfo.de von Anwaltsblatt positiv bewertet

KRI-SPEZIAL:

I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus:

Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen:

Spezialseite zu Film- und Medienfonds
filmfonds.rechtinfo.de

Spezialseite zu Schiffsfonds
schiffsfonds.rechtinfo.de

MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG
medpro.rechtinfo.de

Lehman Brothers
lehman.rechtinfo.de

ACI Alternative Capital Invest
aci.rechtinfo.de

DFO/DBVI/Privatbank Reithinger:
dbvi.rechtinfo.de

MWB Vermögensverwaltungs AG
mwb.rechtinfo.de

Securenta/Göttinger Gruppe
securenta.rechtinfo.de

Accessio Wertpapierhandelshaus AG
accessio.rechtinfo.de

Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de

Futura Finanz GmbH & Co. KG
futura-finanz.rechtinfo.de

MSF Master Star Fund
Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG
msf.rechtinfo.de

VIP 3 und 4 Medienfonds
vip.rechtinfo.de
II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche:

Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen

Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen

Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht:

Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter:
http://twitter.com/rechtinfo

KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed
rss.rechtinfo.de

Online-Rechtsberatung uvm.
www.rechtinfo-rat.de

Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht
www.erb-rechtinfo.de

Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen
www.widerrufsbelehrungen.de

Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/
bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten
www.steuern-rechtinfo.de

Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag)
www.arbeit-rechtinfo.de

Mehr Sicherheit im Finanzdschungel
www.rechtinfo-check.de

Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de

Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo
KAPITALRECHTinfo

Im Überblick
www.gerecht.de

Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de