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EECH Group AG: Keine Werbung mit dem Siegel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Das Landgericht Hamburg hat jetzt erstmals die Werbung mit Genehmigungen der Bundesanstalt für Fi­nanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (Bafin) verboten. Die Aussage „Bafin genehmigt erste deut­sche Kunstanleihe“ der EECH Group AG täusche dem Anleger vor, dass die Geldanlage von der Bafin geprüft und für gut befunden worden sei, urteilten die Hamburger Landrichter und gaben damit der Verbraucherzentrale (VZ) Berlin Recht.

Rein formale Prüfung

Die VZ Berlin hatte wegen irreführender Werbung gegen die EECH-Group AG Klage erhoben. Die Bafin prüfe und genehmige allein den Verkaufsprospekt für bestimmte Geldanlagen. Die Kriterien seien formal, so dass die Genehmigung nichts über die Qualität des Produkts aussage, argumentierten die Verbraucherschützer. So sah es auch das Landgericht Hamburg. Die Werbung mit der Genehmigung erwecke bei Verbrauchern falsche Vorstellungen, heißt es in der Begründung der Entscheidung, gegen die die EECH Group AG möglicherweise noch Rechtsmittel einlegt.

 

Kampf gegen Irreführung

Das Urteil hilft dem Anlegerschutz, erklärt Susanne Novarra, Justiziarin der VZ Berlin. Die VZ habe direkt nach dem Urteil die Deutsche Immobilien-Grundvermögen Holding AG (DIGH) abgemahnt, die mit der Bafin-Zulassung für den Prospekt für Investitionen in Projektentwicklung in der Türkei warb. Die Firma verpflichtete sich gegenüber der VZ Berlin bereits, die irreführende Werbung einzustellen. Seit Einführung der Prospektprüfung im Jahr 2005 hatten sich Verbraucherschützer immer wieder darüber geärgert, dass Anbieter von Geldanlagen mit dem formalen Bafin-Attest um Vertrauen für ihre Produkte warben. FINANZtest hatte die Prospekte für andere Anleihen der EECH-Group AG auch inhaltlich geprüft. Resultat: Die Geldanlage war danach höchst riskant.

 

Quelle: Landgericht Hamburg (LG Hamburg), Az 406 O 24/07

Finanztest

 

01. Juli 2007 (HG)

 

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